Dein gutes Recht
Unsere Pflicht ist es, dich vor allem sicher und pünktlich zu bewegen. Das klappt nicht immer. Für den Eisenbahnverkehr hat der Gesetzgeber darum umfassende Fahrgastrechte definiert. Hat zum Beispiel ein Zug mehr als 60 Minuten Verspätung, muss das Bahnunternehmen Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten, sofern verfügbar. Im VBN verkehren die Bahnunternehmen DB Regio, Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (evb), metronom, NordWestBahn und start. Für sie gilt die einheitliche europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (EG Nummer 1371/2007). Etwaige Entschädigungsforderungen können in einem national zentralisierten Beschwerdeverfahren zum Beispiel geltend gemacht werden über das
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Telefon 01 80 62 02 17 8 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Tarife bei Mobilfunk maximal 60 Cent pro Anruf)
www.fahrgastrechte.info
Fälle, bei denen die NordWestBahn beziehungsweise Regio-S-Bahn Verursacher der Verspätung sind, werden von folgender Stelle bearbeitet:
Transdev Service GmbH
Demminer Straße 65
17034 Neubrandenburg
E-Mail: kundenservice(at)transdev.de
www.transdev.de