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Fahrgast zeigt JobTicket vor bei Fahrkartenkontrolle

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS TIM-TICKET

1. Allgemeines

Beim Angebot des TIM-Tickets handelt es sich um ein elektronisches Abonnement für Kinder, Jugendliche, Vollzeitschüler, Auszubildende und (Bundes-)Freiwilligendienstleistende.
Der jeweilige Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Das Ticket wird als personalisierte Chipkarte mit Namen und Foto des Ticketinhabers oder als HandyTicket auf dem Smartphone über die ABOS IM VBN-App ausgegeben. TIM ist ein personengebundenes Ticket, das nicht übertragbar ist und keine Mitnahme weiterer Personen zulässt. Es gilt ganztägig in allen zum VBN-Tarif verkehrenden Verkehrsmitteln sowie im Buslinienverkehr in allen Gemeinden im Landkreis Rotenburg. Das TIM-Ticket wird im freien Verkauf an anspruchsberechtigte Personen als JahresTicket ausgegeben. Ab 18 Jahren ist die Anspruchsberechtigung nachzuweisen. Diese ist inklusive eines aktuellen Lichtbilds des zukünftigen Ticketinhabers einzureichen. Alle erforderlichen Ticketdaten werden auf dem Chip der TIM-Karte oder in der App elektronisch gespeichert.
Die Abwicklung des TIM-Tickets als elektronisches Ticket erfolgt durch die Bremer Straßenbahn AG (BSAG), die Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BREMERHAVEN BUS) sowie die Verkehr und Wasser GmbH (VWG Oldenburg). Das jeweilige Verkehrsunternehmen ist die verantwortliche Stelle bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des TIM-Tickets. Die Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 12 fortfolgende Datenschutzgrundverordnung können bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen eingesehen beziehungsweise abgerufen werden. Die Speicherung der erforderlichen Daten erfolgt bei dem jeweils zuständigen Unternehmen, mit dem der Vertragspartner den Vertrag für TIM schließt. Über die Postleitzahl wird der Vertragspartner einem der Abo-Unternehmen zugeordnet. Die entsprechende Chipkarte erhält der Vertragspartner entweder direkt in den Kundencentern des Unternehmens, das ihn betreut, oder durch Zustellung per Post. Hierzu muss das jeweilige Verkehrsunternehmen mit einem entsprechenden Formular (Papierform oder online) ermächtigt werden, den Fahrpreis jeweils am ersten Werktag im Monat im Voraus bis auf Weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, von dem Girokonto des Vertragspartners abzubuchen. Vertragspartner können nur natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres sein. Für Minderjährige haben ihre gesetzlichen Vertreter zu handeln. In einem solchen Fall sind Vertragspartner und Ticketinhaber verschiedene Personen und das TIM-Ticket wird personalisiert auf den Ticketinhaber ausgestellt.

2. Beantragung eines TIM-Tickets

Bei der Beantragung von TIM erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass das europaweite SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zur Anwendung kommt. Die hierfür notwendige Vorabinformation über Abbuchungshöhe und Abbuchungszeitpunkt, IBAN des Zahlungspflichtigen, Gläubiger-ID sowie Mandatsreferenz erhält der Vertragspartner mindestens 2 Tage vor dem ersten Einzug der monatlichen Rate per E-Mail oder Brief. Im Falle einer geringen Betragserhebung bis inklusive 15 Euro (beispielsweise das Bearbeitungsentgelt für die Ausstellung eines neuen TIM-Tickets) erhält der Vertragspartner keine gesonderte Vorabinformation über den erhöhten Lastschrifteinzug.

Bestellanträge für das TIM-Ticket sind sowohl bei den drei betreuenden Verkehrsunternehmen, die auch die ausgefüllten Vordrucke entgegennehmen, als auch als Online-Antrag im Internet unter www.vbn.de erhältlich. Ebenso ist die Zusendung der vollständig ausgefüllten Vordrucke per Post an die Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg möglich. Die detaillierten Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind bei den betreuenden Verkehrsunternehmen erhältlich. Die Teilnahme ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich, wenn die Einzugsermächtigung bis zum 10. des Vormonats bei der BSAG, BREMERHAVEN BUS oder der VWG Oldenburg vorliegt. Über das Kundenportal “MEINE BSAG” ist eine Bestellung auch bis zum 20. des Monats für den Folgemonat möglich. In den Kundencentern der BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG kann bei Bestellung eines JahresTickets, TIM auch als "MonatsTicket" sofort ausgegeben und bezahlt werden, sofern der Antrag und die Einzugsermächtigung nicht bis zum 10. eines Monats beim zuständigen Abo-Unternehmen vorliegt. Der Vertrag für das JahresTicket beginnt in diesem Fall erst im Anschluss des MonatsTickets.

3. Kündigung

Das Ticket wird jeweils zum 1. eines Monats mindestens für die Dauer von 12 Monaten ausgestellt. Eine Kündigung ist im 1. Vertragsjahr ausgeschlossen, ausgenommen bei Fahrpreiserhöhungen und bei maßgeblichen Änderungen der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen und bei zwischenzeitlicher Kostenübernahme durch einen Schulwegkostenträger.
Für Nutzungsberechtigte unter 18 Jahren verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird und die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin gegeben sind.
Eine Verlängerung für Personen ab 18 Jahren erfolgt nur durch Nachweis der Anspruchsberechtigung. Die Anspruchsberechtigung muss bis zum 10. des Vormonats vorgelegt werden, damit eine rechtzeitige Verlängerung möglich ist. Bei der BSAG kann über das Kundenportal "MEINE BSAG" bis zum 20. des Vormonats die aktuelle Anspruchsberechtigung hochgeladen und der Vertrag verlängert werden. Eine Kündigung oder Änderung der Bankverbindung muss jeweils zum 10. des Vormonats in Textform (E-Mail ausreichend) bei dem betreuenden Unternehmen vorliegen. Nach dem 1. Vertragsjahr ist eine Kündigung bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende möglich. Nach Vertragsende wird das Ticket automatisch gesperrt. Über das Kundenportal "MEINE BSAG" können die Kunden der BSAG Kündigungen oder die Änderungen der persönlichen Daten auch online vornehmen. 

Nach Wirksamwerden der Kündigung verliert die Chipkarte ihre Gültigkeit und befindet sich auf der Sperrliste. Die Tickets können von den Mitarbeitenden der im VBN zusammengeschlossenen Unternehmen eingezogen werden. Bei Neuausstellung einer Chipkarte oder Kündigung des Vertrages muss die (alte) Chipkarte ordnungsgemäß vernichtet oder kann in einem Kundencenter des jeweiligen Vertragspartners abgegeben werden.

4. Verlust / Defekt / Kartensperrung

Ein Verlust oder Defekt des TIM-Tickets ist unverzüglich direkt oder telefonisch bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg beziehungsweise telefonisch bei der VBN-Serviceauskunft unter der Telefonnummer 04 21 / 59 60 59 anzuzeigen. Das elektronische Ticket wird umgehend gesperrt und ist nicht mehr gültig. Gleiches gilt bei Ablauf der Nutzungsberechtigung. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des Tickets erhält der Kunde beim zuständigen Abo-Unternehmen ein Ersatzticket, welches sofort gültig ist. Das neue Ticket wird anschließend per Post versendet. Bei der VWG wird es sofort ausgestellt. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro erhoben (außer bei Defekt), es sei denn der Kunde weist nach, dass Bearbeitungskosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. 
Vertragspartner, die nicht in ein Kundencenter kommen können oder online eine Änderung vorgenommen haben, erhalten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen eine neue Chipkarte per Post. Der Ticketinhaber hat bis zum Erhalt der Ersatzchipkarte kein gültiges Ticket. Das defekte Ticket ist im Kundencenter abzugeben.

5. Sonstiges

Für nicht genutzte Zeiträume des TIM-Tickets besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Konnte der monatliche Einzugsbetrag nicht abgebucht werden, wird für jede nicht eingelöste Lastschrift ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4 Euro zuzüglich der angefallenen Bankspesen erhoben.
Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das zuständige Verkehrsunternehmen kann bei Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den Vorgang zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen übergeben. Das TIM-Ticket wird zum Kündigungstermin gesperrt. Der Ticketinhaber besitzt ab diesem Zeitpunkt kein gültiges Ticket mehr. Änderungen des Namens, der Bankverbindung oder der Anschrift sind in Textform (E-Mail ausreichend) oder im Kundencenter bekannt zu geben. Änderungen, die bis zum 10. eines Monats vorliegen, werden zum Anfang des nächsten Monats wirksam. Muss aufgrund eines Wohnungswechsels eine Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt erfolgen, sind diese Kosten von dem Vertragspartner zu tragen.
Mit Mitteilung des Todes des TIM-Ticketinhabers an das zuständige Verkehrsunternehmen oder den VBN endet der Vertrag und die Chipkarte wird gesperrt. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN).

Stand: November 2024