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Fahrgast zeigt JobTicket vor bei Fahrkartenkontrolle

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS MIA-TICKET und MIAplus-TICKET

1. Allgemeines

Beim Angebot des MIA-Tickets handelt es sich um ein elektronisches Abonnement. Das MIA-Ticket wird in zwei Varianten herausgegeben, als MIA-Ticket und als MIAplus-Ticket. Der jeweilige Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die beiden Tickets werden als Chipkarte ausgegeben.

Alle erforderlichen Ticketdaten wie Preisstufe und zu befahrende Tarifzonen (keine personengebundenen Daten) werden auf dem Chip der MIA-Karte beziehungsweise MIAplus-Karte elektronisch gespeichert. 

Die Abwicklung des MIA-Tickets beziehungsweise MIAplus-Tickets erfolgt durch die Bremer Straßenbahn AG (BSAG), die Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BREMERHAVEN BUS) sowie die Verkehr und Wasser GmbH (VWG Oldenburg).

Das jeweilige Verkehrsunternehmen ist verantwortliche Stelle bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des MIA-/MIAplus-Tickets. Die Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 12ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen eingesehen beziehungsweise abgerufen werden.

Die Speicherung der erforderlichen Daten erfolgt bei dem jeweiligen zuständigen Unternehmen, mit dem der Kunde den Vertrag für das MIA-/MIAplus-Ticket schließt. Die entsprechende Chipkarte erhält der Kunde entweder direkt in den Kundencentern des Unternehmens, das ihn betreut, oder durch Zustellung per Post. Hierzu muss das jeweilige Verkehrsunternehmen mit einem entsprechenden Formular (Papierform oder online) ermächtigt werden, den Fahrpreis jeweils am ersten Werktag im Monat im Voraus bis auf Weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, von dem Girokonto des Kunden abzubuchen.

2. Beantragung eines MIA-Tickets beziehungsweise MIAplus-Tickets

Bei der Beantragung eines MIA-Tickets beziehungsweise eines MIAplus-Tickets erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass das europaweite SEPA-Basis-Lastschriftverfahren bei ihm zur Anwendung kommt. Die hierfür notwendige Vorabinformation über Abbuchungshöhe und Abbuchungszeitpunkt, IBAN des Zahlungspflichtigen, Gläubiger-ID sowie Mandatsreferenz erhält der Kunde mindestens 2 Tage vor dem ersten Einzug der monatlichen Rate per E-Mail oder Brief. Im Falle einer geringen Betragserhebung bis inklusive 10 Euro (beispielsweise das Bearbeitungsentgelt für die Ausstellung eines neuen MIA-Tickets beziehungsweise MIAplus-Tickets) erhält der Kunde keine gesonderte Vorabinformation über den erhöhten Lastschrifteinzug. 

Bestellanträge für das MIA-/MIAplus-Ticket sind sowohl bei den drei betreuenden Verkehrsunternehmen, die auch die ausgefüllten Vordrucke entgegennehmen, als auch als Online-Antrag im Internet unter www.vbn.de erhältlich. Ebenso ist die Zusendung der vollständig ausgefüllten Vordrucke per Post an die Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg möglich. Über das Kundenportal „MEINE BSAG“ unter www.bsag.de ist eine Bestellung auch bis zum 20. des Monats für den Folgemonat möglich. Die detaillierten Allgemeinen Beförderungsbedingungen (AGB) sind bei den betreuenden Verkehrsunternehmen erhältlich. Die Teilnahme ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich, wenn die Einzugsermächtigung bis zum 10. des Vormonats bei der BSAG, BREMERHAVEN BUS oder der VWG Oldenburg vorliegt. In den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG Oldenburg kann das MIA-Ticket beziehungsweise MIAplus-Ticket gegen Barzahlung rückwirkend auf den Ersten des Monats ausgestellt und sofort ausgegeben werden. Die Vertragsdauer beträgt dann 13 Monate.

3. Änderung des Geltungsbereiches

Ein Wechsel vom MIA-Ticket zum MIAplus-Ticket beziehungsweise umgekehrt ist während der 12-monatigen Vertragslaufzeit einmalig möglich. Eine Änderung des Geltungsbereiches (Tarifzonen, Preisstufen) ist jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats bei dem zuständigen Unternehmen (Kundencenter oder online für Kunden der BSAG) möglich. Eine solche Änderung ist bis zum 20. des Vormonats zu beantragen. Die Änderung erfolgt im Kundencenter direkt auf der Chipkarte.

Kunden, die nicht in ein Kundencenter kommen können oder online eine Änderung vornehmen, erhalten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen eine neue Chipkarte per Post. Vom Zeitpunkt der Änderung an wird der neue Einzugsbetrag abgebucht.

4. Kündigung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Kündigung oder Änderung der Bankverbindung erfolgt zum Monatsende und muss jeweils zum 10. des Monats schriftlich bei dem zuständigen Unternehmen vorliegen.

Das MIA-Ticket beziehungsweise MIAplus-Ticket ist umgehend nach Vertragsende an das zuständige Verkehrsunternehmen (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg) zurückzugeben und stellt nach Vertragsende kein gültiges Ticket mehr dar.

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages innerhalb des ersten Vertragsjahres wird – ausgenommen bei Fahrpreiserhöhungen und bei maßgeblichen Änderungen der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen – für jeden bis zur Kündigung im laufenden Vertragsjahr abgelaufenen Monat der Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Preis des MIA-Tickets beziehungsweise MIAplus-Tickets und dem Preis des jeweiligen MonatsTickets nacherhoben und letztmalig abgebucht. 

Erfolgt die vorzeitige Kündigung aufgrund einer Tarifanpassung, wird auf die Erhebung des Differenzbetrages verzichtet, wenn die Kündigung bis zum 10. des Vormonats, in dem die Tarifanpassung durchgeführt wird, bei dem betreuenden Verkehrsunternehmen vorliegt. Nach dem 1. Vertragsjahr ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende möglich. Eine Erhebung des Differenzbetrages zum MonatsTicket erfolgt nach dem 1. Vertragsjahr nicht mehr.

5. Verlust / Defekt / Kartensperrung

Ein Verlust oder Defekt des MIA-Tickets beziehungsweise MIAplus-Tickets ist unverzüglich direkt oder telefonisch bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg beziehungsweise telefonisch bei der VBN-Serviceauskunft unter der Telefonnummer 04 21 / 59 60 59 anzuzeigen. 

Mit der Anzeige des Verlustes beziehungsweise Defektes wird das elektronische Ticket gesperrt und ist nicht mehr gültig. Der Kunde erhält von dem für ihn zuständigen Verkehrsunternehmen ein neues MIA-Ticket beziehungsweise MIAplus-Ticket, welches sofort gültig ist. Hierfür wird ein Bearbeitungsentgelt von 10 Euro erhoben. Dieses wird mit dem nächsten Bankeinzug vom Konto des Kunden abgebucht, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. 

Kunden, die nicht in ein Kundencenter kommen können oder online eine Änderung vorgenommen haben, erhalten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen eine neue Chipkarte per Post. Der Kunde hat bis zum Erhalt der Ersatzchipkarte kein gültiges Ticket. Das defekte Ticket ist abzugeben. 

6. Sonstiges

Für nicht genutzte Zeiträume des MIA-Tickets beziehungsweise MIAplus-Tickets besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Konnte der monatliche Einzugsbetrag nicht abgebucht werden, wird für jede nicht eingelöste Lastschrift ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4 Euro zuzüglich der angefallenen Bankspesen erhoben. 

Das zuständige Verkehrsunternehmen kann bei Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den Vorgang zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen übergeben. Das MIA-Ticket beziehungsweise MIAplus-Ticket wird zum Kündigungstermin gesperrt. Der Kunde besitzt ab diesem Zeitpunkt kein gültiges Ticket mehr. 

Änderungen des Namens, der Bankverbindung oder der Anschrift sind schriftlich per Post oder im Kundencenter bekannt zu geben. Änderungen, die bis zum 10. eines Monats vorliegen, werden zum Anfang des nächsten Monats wirksam. Muss aufgrund eines Wohnungswechsels eine Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt erfolgen, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. 

Mit Mitteilung des Todes des MIA-Ticket-Inhabers beziehungsweise MIAplus-Ticket-Inhabers an das zuständige Verkehrsunternehmen oder den VBN endet der Vertrag und die Chipkarte wird gesperrt. 

Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN).

Stand: 1. Januar 2023