Kleingedrucktes verständlich gemacht. In den FAQ findest du alle Antworten zu den häufigsten Fragen an den VBN.
Mehr erfahrenVBN-Serviceauskunft und VBN-Servicecenter. Dein telefonischer, digitaler und direkter Draht zum VBN.
Mehr erfahrenDeine Meinung ist uns wichtig. Wir freuen uns, wenn du dir Zeit für uns nimmst, und versprechen, uns diese dann für dich zu nehmen.
Mehr erfahrenInformieren Sie sich hier über aktuelle Fahrplanänderungen für den Zugverkehr und für den Bus- und Straßenbahnverkehr, aufgrund von Baustellen und Umleitungen im VBN-Gebiet, die länger als 24 Stunden bestehen.
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Wer, wie, was?
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist nicht immer ganz einfach, das wissen wir. Wo viele Angebote sind, sind viele Fragen. Die häufigsten Fragen mit einfachen Antworten haben wir im Folgenden für dich zusammengestellt. Alternativ werden auch bekannte Fragen auf unserer Seite Video-FAQ geklärt. Schau mal rein!
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur grünen BOB-Karte haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Ja. Antragstellung, Aushändigung der grünen BOB-Karte, gegebenenfalls weiterer Partnerkarten sowie die Führung eines BOB-Kontos sind gebührenfrei.
Online unter www.vbn.de/tickets/antraege/bob oder persönlich in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg.
Ja. Die grüne BOB-Karte ist nicht personalisiert und kann an jede andere Person weitergegeben werden. Darüber hinaus können in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG zusätzliche BOB-Partnerkarten zum Beispiel für Familien beantragt werden.
Ja. Auf jeder grünen BOB-Karte und gegebenenfalls jeder Partner-Karte können bis zu 9 Erwachsene und 9 Kinder (6 bis 14 Jahre einschließlich) zusätzlich gebucht werden.
Ja. Pro Fahrt können mit der grünen BOB-Karte bis zu zwei Fahrräder gebucht werden. Ein Fahrgast darf dabei maximal ein Fahrrad mitnehmen.
Im ganzen VBN-Land. Fahrten sind mit der grünen BOB-Karte an den Ticketautomaten an allen Bahnhöfen buchbar sowie an den Ticketautomaten in allen Fahrzeugen der BSAG in Bremen, von BREMERHAVEN BUS und der VWG in Oldenburg.
Weitere Ticketautomaten zur BOB-Buchung mit Karte gibt es an einigen BSAG-Haltestellen in Bremen, am/im Kundencenter am Bremerhavener Hauptbahnhof sowie in Oldenburg in den Kundencentern am Lappan und am ZOB.
Zur Nutzung von BOB im Regionalbusverkehr empfehlen wir die BOB-App.
Eine Kartenübersicht findest du hier: Vorverkaufsstellen / Ticketautomaten mit BOB. Ist die Fahrt an einem Automaten gebucht, kann die grüne BOB-Karte vom Fahrpersonal oder den Zugbegleiter:innen im ganzen VBN-Land ausgelesen werden. Umgekehrt ist die Fahrtbuchung aber nicht beim Fahrpersonal, sondern ausschließlich an einem der oben angegebenen Ticketautomaten möglich!
An einem der BOB-Automaten "Ziel" und "Personenzahl" wählen, grüne BOB-Karte einstecken oder vor den Bildschirm halten, fertig. BOB speichert deine Fahrt und deine Personenzahl und bucht den entsprechenden Betrag später bargeldlos von deinem Konto ab.
Nein. Wenn du in Richtung auf dein Fahrtziel umsteigst oder die Fahrt kurz unterbrichst, brauchst du keine neue Fahrt zu buchen. Für BOB gelten dieselben Regeln wie beim EinzelTicket: www.vbn.de/tickets/ticketangebot/einzelticket/
Auch hier muss keine neue Fahrt gebucht werden, wenn die Rückfahrt innerhalb der 90 Minuten stattfindet.
Du fährst, BOB rechnet. Du buchst zum Beispiel für eine einfache Fahrt ein EinzelTicket. Bleibt es an diesem Tag bei dieser Fahrt, berechnet BOB dir als Tagesbestpreis nicht den regulären Preis des EinzelTickets, sondern den günstigeren des 4er-Tickets. Buchst du an diesem Tag weitere EinzelTickets und deren Wert übersteigt den des TagesTickets, berechnet BOB dir automatisch nicht die Summe der EinzelTickets, sondern das günstigere TagesTicket. Du fährst und BOB errechnet automatisch den günstigsten Preis aller von dir an einem Tag regulär gebuchten Fahrten.
Zusammen mit deiner Rechnung erhältst du eine transparente und exakt nachvollziehbare Fahrtenübersicht. Bei einem Rechnungsbetrag von mindestens 10 Euro wird monatlich abgerechnet. Darunter erhältst du die Rechnung spätestens quartalsweise. Die mit BOB durchgeführten Fahrten werden täglich erfasst. Bei der Tagesbestpreis-Berechnung werden 4er-Tickets, TagesTickets, 10er-Tickets für Schüler (BSAG und BREMERHAVEN BUS), EinzelTickets für Kinder, FahrradTickets sowie Kurzstrecken-Tickets zugrunde gelegt. Nicht berücksichtigt bei der Tagesbestpreisabrechnung und gesondert berechnet werden 1. Klassezuschläge (4er-Ticket) sowie AnschlussTickets. Auch eine weitere Optimierung auf 7-TageTickets, MonatsTickets oder das DeutschlandTicket erfolgt nicht.
Wenn du deine persönlichen Daten oder deine Kontodaten ändern möchtest, wende dich bitte direkt an das dich betreuende Verkehrsunternehmen: Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG). Diese helfen dir auch bei allen weiteren Fragen zum Beispiel zu deinem Vertrag, deinen Abbuchungen oder einer defekten Karte weiter.
Der BOB-Vertrag muss nicht verlängert werden. Bei Ablauf der Gültigkeit deiner BOB-Karte wird das dich betreuende Verkehrsunternehmen automatisch eine neue BOB-Karte verschicken. Diese wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der alten Karte zur Verfügung gestellt.
Ein Anruf bei der 24h-Serviceauskunft des VBN unter der Telefonnummer 04 21 / 59 60 59 genügt, um die Karte zu sperren. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro wird für die Ausstellung einer neuen Karte erhoben. Es erfolgt keine Berechnung von Fahrten, die nach der Verlustmeldung gespeichert werden.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur BOB-App haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Zur Buchung braucht es keinen Automaten. Jedes BOB-Ticket ist vor Fahrtantritt kontaktlos zu jeder Zeit von jedem Ort für jedes Verkehrsmittel des ÖPNV im VBN-Land buchbar. Exakte Fahrtenübersicht sowie Vertragsdaten sind jederzeit verfügbar. Mit der BOB-App können zusätzliche digitale Partnerkarten erstellt werden.
Ja. Die mit dem BOB-Ticket durchgeführten Fahrten werden täglich erfasst. Bei der Tagesbestpreis-Berechnung werden 4er-Tickets, TagesTickets, 10er-SchülerTickets (BSAG und BREMERHAVEN BUS), Kinder-EinzelTickets, FahrradTickets sowie Kurzstrecken-Tickets zugrunde gelegt. Du buchst zum Beispiel ein EinzelTicket für eine einfache Fahrt. Bleibt es an diesem Tag bei dieser Fahrt, berechnet BOB dir als Tagesbestpreis nicht den regulären Preis des EinzelTickets, sondern den günstigeren Preis des 4er-Tickets. Buchst du an diesem Tag weitere EinzelTickets und deren Wert übersteigt den des TagesTickets, berechnet BOB dir automatisch nicht die Summe der EinzelTickets, sondern das günstigere TagesTicket.
Nicht berücksichtigt bei der Tagesbestpreisabrechnung und gesondert berechnet werden 1. Klassezuschläge (4er-Ticket) sowie AnschlussTickets. Auch eine weitere Optimierung auf 7-TageTickets beziehungsweise MonatsTickets erfolgt nicht.
Du kannst beide Varianten nutzen. Die BOB-App kann als Zusatz oder als Alternative zur bisherigen grünen BOB-Karte verwendet werden. Somit kannst du selbst entscheiden, mit welcher Variante du mobil sein möchtest. BOB-App und BOB-Karte werden separat abgerechnet.
Nein. Anders als bei der grünen BOB-Karte muss bei der BOB-App die Fahrt bereits vor dem Betreten des Fahrzeuges gebucht werden.
Ja. Auf jedem BOB-Ticket und jeder digitalen Partnerkarte können bis zu 9 Erwachsene und 9 Kinder (6 bis 14 Jahre einschließlich) sowie pro Fahrt bis zu zwei Fahrräder gebucht werden. Ein Fahrgast darf dabei maximal ein Fahrrad mitnehmen.
Sollte sich zum Beispiel dein Akku vor oder während des Fahrtantritts abschalten, bist du dazu verpflichtet, über einen anderen Vertriebsweg ein Ticket zu erwerben. Anderenfalls wird bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Für die BOB-App gilt, dass die gebuchte Fahrt auf dem betriebsbereiten Handy während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Prüfpersonal vorzuzeigen, diesem gegebenenfalls das Handy auszuhändigen ist. Die Anzeige von Screenshots oder ähnliches ist nicht zulässig. Das BOB-Ticket ist nur in der BOB-App gültig und muss hier vorgezeigt werden.
Die BOB-Tickets sind nach vollständig abgeschlossenen Bestellvorgängen in der BOB-App auch offline verfügbar, sofern diese noch gültig sind.
Als Neukund:in wählst du "Registrieren", füllst das Formular aus und sendest die Registrierung ab. Das System prüft nun deine Kundendaten und leitet die Daten an das dich betreuende Verkehrsunternehmen (Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG)) weiter. Von dort erhältst du eine E-Mail mit der Bitte, den Vertrag zu aktivieren. Sobald dieser über den Button beziehungsweise über den Link aktiviert wurde, kannst du dich bei der BOB-App anmelden und dich mit einer digitalen Karte verknüpfen.
Als Inhaber:in der klassischen grünen BOB-Karte wählst du "Anmelden" und trägst deine bestehenden Vertragsdaten in die Eingabefelder ein. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine E-Mail mit der Bitte, der Verknüpfung zu deiner neuen digitalen BOB-App zuzustimmen. Solltest du deine Vertragsdaten nicht zur Hand haben, wende dich bitte an das dich betreuende Verkehrsunternehmen.
Du meldest dich auf dem Endgerät der anderen Person mit deinen Vertragsdaten an und erstellst eine zusätzliche digitale BOB-Karte. Anschließend muss die Verknüpfung angefragt werden und das dich betreuende Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) erhält eine E-Mail, um der Verknüpfung zuzustimmen. Sobald dies geschehen ist, können die weiteren Personen die BOB-App vollständig nutzen.
Bei einem Rechnungsbetrag von mindestens 10 Euro wird monatlich abgerechnet, darunter quartalsweise. Frühestens 2 Tage nach Rechnungsstellung und Versand der Rechnung per Post oder E-Mail wird der Rechnungsbetrag fällig und per Lastschrift nicht vor dem 15. des Monats eingezogen. Einwände und Reklamationen müssen innerhalb von 6 Wochen schriftlich gegenüber dem dich betreuenden Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird die BOB-App unverzüglich für die weitere Nutzung gesperrt und bei Ausbleiben des Zahlungseingangs das Vertragsverhältnis fristlos gekündigt. Kann der monatliche beziehungsweise quartalsweise errechnete Betrag nicht eingezogen werden, wird für jede nicht eingelöste Lastschrift ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4 Euro zuzüglich zu den gängigen Bankspesen erhoben.
Einwände und Reklamationen bezüglich der Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem dich betreuenden Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) geltend zu machen (siehe auch §10 Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VBN).
Der Verlust deines Handys ist sofort bei dem dich betreuenden Verkehrsunternehmen (Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG)) zu melden. Alternativ steht dir die 24h-Serviceauskunft des VBN unter 04 21 / 59 60 59 zur Verfügung. Das Handy, welches über die BOB-App registriert ist, wird sofort für BOB gesperrt. Eine Berechnung von Fahrten, die nach der Verlustmeldung noch gespeichert werden, erfolgt nicht. Eine Sperrung des BOB-Tickets beziehungsweise des Handys, welches über die BOB-App registriert ist, ist aus anderen Gründen jederzeit möglich. Die Registrierung eines weiteren/neuen Handys (digitale Karten) zur Nutzung der BOB-App ist kostenlos.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Deutschland-Ticket haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Das Deutschland-Ticket ist ein Ticket, mit dem Busse und Bahnen im Nahverkehr (ÖPNV) bundesweit genutzt werden können. In den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC und ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain oder touristischen Verkehren gilt das Deutschland-Ticket nicht. Das Deutschland-Ticket wird auch als 49-Euro-Ticket bezeichnet, gemeint ist das Gleiche.
Am schnellsten und bequemsten gibt es das Deutschland-Ticket als digitales HandyTicket in der bekannten FahrPlaner-App oder in der neuen ABOS im VBN-App. In beiden Anwendungen kann es ohne gesonderten Papierantrag beantragt werden. Nach einmaliger Registrierung wird das Ticket dort abgelegt und angezeigt. Das Ticket wird in den Apps auch offline angezeigt.
Fahrgäste, die das Deutschland-Ticket nicht auf ihr Mobilgerät laden möchten oder die kein Mobilgerät besitzen, können sich an das für sie zuständige Verkehrsunternehmen wenden. Dort erhalten sie das Deutschland-Ticket auch als Chipkarte.
Dann kannst du persönlich vor Ort im Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG ein Deutschland-Ticket als Chipkarte erhalten.
Solltest du dein Deutschland-Ticket rechtzeitig beantragt aber noch nicht erhalten haben, setze dich bitte direkt mit dem Verkehrsunternehmen, bei dem du es beantragt hast, in Verbindung.
Das Deutschland-Ticket kostet 49 Euro (58 Euro ab 01.01.2025) im Monat und ist ein monatlich kündbares Abonnement.
Beim Kauf über die Vertriebswege im VBN ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren.
Beim Direktkauf in der FahrPlaner-App ist zusätzlich die Zahlung per Kreditkarte möglich.
Perspektivisch wird in der FahrPlaner-App auch die Zahlung per PayPal, Apple Pay oder Google Pay möglich sein.
Nein. Da es sich um ein Abonnement handelt, kann das Deutschland-Ticket nicht am Automaten gekauft werden.
Ja, es ist möglich ein "D-Ticket Upgrade VBN-SemesterTicket" zu einem monatlichen Preis von 14,95 Euro zu kaufen. Damit wird das VBN-SemesterTicket zum Deutschland-Ticket.
Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem VBN-SemesterTicket und nur in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis der Identität gültig. Der Kauf ist freiwillig, das heißt die Studierenden können das Upgrade-Ticket bei Bedarf hinzukaufen. Es ist wie das Deutschland-Ticket monatlich kündbar.
Das Upgrade kann in der "FahrPlaner-App" und in der "ABOS IM VBN-App" digital gekauft werden.
Nein, aktuell leider nicht.
Es gibt kein spezielles Deutschland-Ticket für Kinder und Jugendliche. Das heißt, Kinder ab 6 Jahren können mit einem Deutschland-Ticket für 49 Euro (58 Euro ab 01.01.2025) im Monat fahren. Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren fahren grundsätzlich kostenfrei mit.
Im VBN kann das Deutschland-Ticket für ein minderjähriges Kind als Chipkarte bei den Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG bestellt werden. Hier bestellt man als Vertragspartner für den minderjährigen Ticketnutzer.
Als Handy-Ticket ist der Kauf in der App "ABOS IM VBN" möglich. Hierzu die ABOS IM VBN-App auf das Mobilgerät des Kindes oder Jugendlichen laden und sich registrieren. Beim Kauf des Deutschland-Tickets dann anklicken, dass man selbst der Vertragspartner ist und das Ticket als gesetzlicher Vertreter für sein Kind kauft. Man hinterlegt dann die eigenen Kontodaten für das SEPA-Verfahren.
Wer sein Abo kündigen möchte, wendet sich an den jeweilige Vertragspartner. Das Abo kann monatlich bis zum 10. des jeweiligen Monats mit Wirksamkeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung in der FahrPlaner-App erfolgt durch Bestätigen des ABO-Kündigen-Buttons in der monatlichen E-Mail, die zu jeder Bereitstellung eines neuen Deutschland-Tickets vom VBN versendet wird.
Es wird daran gearbeitet, dass eine direkte Kündigung in der FahrPlaner-App möglich wird.
In der ABOS im VBN-App ist eine Kündigung direkt möglich.
Das Deutschland-Ticket kann jeweils bis zum 10. des Monats zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
Ja, das geht beliebig oft.
Nein, es gibt keine Mitnahmeregelung. Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren fahren grundsätzlich kostenfrei.
Nein. Für die Hundemitnahme im VBN-Gebiet muss ein entsprechendes Ticket gemäß VBN-Tarif gekauft werden.
Nein, das geht nicht.
Nein. Für die Fahrradmitnahme im VBN-Gebiet muss ein entsprechendes Ticket gemäß VBN-Tarif gekauft werden.
Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und daher nicht übertragbar.
Nein. Das Deutschland-Ticket gilt nur für die 2. Wagenklasse.
Innerhalb des VBN-Gebietes kann ein 1. Klasse-Zuschlag nach VBN-Tarif hinzugekauft werden (an den Automaten, in den Verkaufsstellen und in der FahrPlaner-App).
Der 1. Klasse-Zuschlag gilt nicht auf den IC-Fahrten zwischen Bremen und Augustfehn.
Das Deutschland-Ticket gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ganz Deutschland. In Zügen des Fernverkehrs (ICE, IC/EC) sowie Sonderverkehren (Flixtrain, touristische Verkehre) kann das Deutschland-Ticket nicht genutzt werden.
Ja, der IC auf dieser Strecke darf mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden.
Wir bieten das Deutschland-Ticket ausschließlich für einen Kalendermonat und nicht für einen Zeitraum von 30 oder 31 Tagen an. Trotzdem kann über eine der Apps das Deutschland-Ticket auch noch zum Beispiel am 20. eines Monats gekauft werden. Es gilt dann aber "nur" bis Ende des Monats und kostet auch 49 Euro (58 Euro ab 01.01.2025).
Das Deutschland-Ticket wird auch als Abonnement an Firmen und Behörden ausgegeben. Wenn der Arbeitgeber sich bereit erklärt, sich mit mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises (49 Euro beziehungsweise 58 Euro ab 01.01.2025) zu beteiligen, wird ein Rabatt von 5 Prozent gewährt.
Ja, auch mit dem Deutschland-Ticket haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung im Rahmen der VBN-Mobilitätsgarantie, wenn die Verspätung am Fahrziel mehr als 20 Minuten beträgt. Die Entschädigungshöhe beträgt 3 Euro pro Garantiefall.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur FahrPlaner-App haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an app(at)vbn.de.
Mit dem FahrPlaner nutzt du die zentrale Mobilitätsplattform im Nordwesten und umzu. Der FahrPlaner für grenzenlose individuelle Mobilität: Bus & Bahn, Park & Ride und Carsharing, Bike & Ride und Bikesharing, Taxi oder Fußweg. Meter- und minutengenau für das VBN-Land, Niedersachsen, Hamburg, Teile Mecklenburg-Vorpommerns und den deutschlandweiten Zugverkehr.
Inklusive HandyTicket für alle Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) und im Niedersachsentarif, mobil zu jeder Zeit, von jedem Ort!
Gib deine Fahrt mit den Adressangaben ein. Also "von Tür zu Tür", vom Start zum Ziel. So wird dir der Fahrplan für die gesamte Strecke mit Abfahrts- und Ankunftszeiten aller Verkehrsmittel im ausgewählten Zeitraum angezeigt. Mit der Vorauswahl kannst du bestimmte Anzeigen (zum Beispiel Fernverkehr wie ICE/IC/EC) ausschließen. Der FahrPlaner nennt dir die passenden Fahrkartenangebote für deine Fahrt.
In der Verbindungsauskunft wird aufgeführt, bis zu welcher (Bus-/Zug-)Station die jeweilige Fahrkarte gilt. So siehst du, ob dein Zugticket die Weiterfahrt (zum Beispiel mit Bus oder Straßenbahn) bis zur Zielstation beinhaltet. Benötigst du für die Weiterfahrt vor Ort eine zusätzliche Fahrkarte, erhältst du dazu den Hinweis mit Angabe der Tarifinformationen.
Mit dem Klick auf das Fahrkartenangebot wirst du zum Ticketshop weitergeleitet. Dort kannst du das HandyTicket buchen. Nutzt du den FahrPlaner über eine Webseite (zum Beispiel www.niedersachsentarif.de), kannst du im Ticketshop ein Online-Ticket für den Niedersachsentarif buchen und ausdrucken.
Seit Mai 2023 kann das Deutschland-Ticket in der FahrPlaner-App abonniert werden.
Darüber hinaus können derzeit folgende VBN-Tickets für Fahrten im Verbundgebiet ganz bequem als HandyTicket erworben werden:
Das Geltungsgebiet des VBN: VBN-Land
Derzeit können folgende Fahrkarten des Niedersachsentarifs ganz bequem als Online-Ticket (mit dem FahrPlaner) und als HandyTicket (mit der FahrPlaner-App) erworben werden:
Preisauskünfte gibt es für die folgenden Verbünde / Tarife / Verkehrsgemeinschaften:
Echtzeitinformationen stellen eine Prognose dar. Abweichungen lassen sich deshalb nicht immer vermeiden. Im FahrPlaner werden die Daten angezeigt, die von den Verkehrsunternehmen übermittelt werden. Solltest du fehlerhafte Informationen bemerken, freuen wir uns, wenn du uns diese über das Formular Lob & Kritik in der FahrPlaner-App oder per E-Mail an app(at)vbn.de übermittelst. Bitte mache möglichst genaue Angaben zur Verbindung (Linie, Richtung, Starthaltestelle, Abfahrtszeit), zum Zeitpunkt und zur Art Ihrer Abfrage (Verbindungssuche, Abfahrtstafel oder Push-Nachricht). Vielen Dank für deine Mithilfe!
Solltest du einen Fehler in der Funktionalität der App bemerken, melde uns diesen bitte über das Formular Lob & Kritik in der FahrPlaner-App oder direkt per E-Mail an app(at)vbn.de. Bitte mache dabei möglichst genaue Angaben zum Fehlerbild (zum Beispiel Screenshots), zur App-Version (Einstellung – App-Infos), Betriebssystem mit Version (iOS / Android), Gerätetyp und Zeitpunkt, wann der Fehler auftritt. Vielen Dank für deine Mithilfe!
Die FahrPlaner-App ist für Geräte mit Android Betriebssystem (mindestens Android 8) und iOS Betriebssystem (Apple) verfügbar. Hier gelangst du zu den App Stores, wo du den FahrPlaner als App herunterladen kannst:
Alternativ steht dir der FahrPlaner als Webanwendung auf www.vbn.de und auf www.niedersachsentarif.de zur Verfügung.
Für Android-Betriebssysteme können wir dir auf Anfrage eine aktuelle Installationsdatei der FahrPlaner-App zukommen lassen. Deine Nachricht schicke bitte an: app(at)vbn.de. Bitte beachte, dass Probleme mit dem Google-Account und/oder funktionale Einschränkungen auftreten können, zum Beispiel mit der Kartendarstellung oder mit Push-Benachrichtigungen. Dafür bieten wir keinen Support an.
Installationsdateien für iOS-Betriebssysteme stehen nicht zur Verfügung.
Nach der Installation der FahrPlaner-App kannst du selbst entscheiden, ob du die Funktionen und damit die Berechtigungen zulassen möchtest oder nicht. Auf iOS-Geräten und Geräten mit Android 8 oder einer höheren Version lassen sich die einzelnen Berechtigungen in den Android-Systemeinstellungen permanent aktivieren beziehungsweise deaktivieren und werden nicht mehr vor der Installation der FahrPlaner-App abgefragt. Bei älteren Android-Geräten lässt sich der Zugriff auf einzelne Berechtigungen nach der Installation manuell in den App-Einstellungen steuern.
Für die Funktion, Adressen aus den Kontakten als Start oder Ziel in die Verbindungssuche der FahrPlaner-App zu übernehmen, ist der Zugriff auf Ihre Kontakte notwendig.
Die Berechtigung zur Netzwerkkommunikation wird für die Verbindung zum Internet (WLAN/Mobilfunk) benötigt, um Fahrplan- und Echtzeitdaten aufzurufen.
Die Berechtigung für "Bilder und Videos aufnehmen" (Kamera) wird benötigt, um eigene Bilder für Icons bei "Meine Adressen" zu verwenden. Diese Berechtigung ist ebenfalls notwendig, um eigene Bilder im Formular "Lob & Kritik" verwenden zu können.
Basierend auf deinem Standort zeigt dir die FahrPlaner-App nahegelegene Haltestellen, Fahrtmöglichkeiten und Servicemitteilungen (News) an. So wird zum Beispiel bei Start- oder Zielsuche der Standort genutzt, um näherliegende Haltestellen und Punkte bevorzugt vorzuschlagen.
Um ohne Internetverbindung auf eine gewählte Fahrtmöglichkeit zugreifen zu können, speichere diese auf deinem Handy. Rufe die gewünschte Verbindung auf, wähle eine Fahrtmöglichkeit aus und klicke auf "Speichern". Anschließend findest du deine Offline-Verbindung schnell über den Menüpunkt "Meine Routen".
Der Alarm ist jeweils bis zum nächsten Fahrplanwechsel gültig. Danach ist eine Neueinrichtung notwendig. Fahrplanwechsel finden mindestens einmal im Jahr statt (Mitte Dezember), bei einigen Unternehmen auch häufiger. Aktuell startet der Verbindungsalarm eine Stunde vor der Abfahrt.
Du kannst Widgets auf Handys mit Android Betriebssystemen nutzen. Lege das Widget über die Funktionen deines Geräts an. Das FahrPlaner-Widget zeigt dir aktuelle Abfahrtszeiten mit Echtzeitinformationen zu Haltestellen in deiner Nähe oder deine Favoritenhaltestellen an.
Einsteigen, wischen, aussteigen, wischen. Fertig für FAIRTIQ, die neue und innovative eTicket-App im VBN!
Alle Informationen zur preisgekrönten Schweizer Erfolgsapp und Antworten auf Ihre Fragen zu kostenfreiem Download, Nutzung, Zahlungsweise et cetera findest du auf der FAIRTIQ-Webseite.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum HandyTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an tickets(at)vbn.de.
Mit der FahrPlaner-App sind HandyTickets des VBN und des Niedersachsentarifs erhältlich:
Für den Kauf eines Handy- oder OnlineTicket musst du mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein.
Du benötigst für den HandyTicket-Kauf ein internetfähiges Handy mit Android- oder iOS-Betriebssystem sowie die FahrPlaner-App in der jeweils aktuellen Version. Für das Herunterladen der FahrPlaner-App über die App Stores sowie den Kauf eines HandyTickets ist eine Onlineverbindung notwendig. Für die Nutzung des Mobilfunkanschlusses fallen Kosten an.
Du kannst Handy- oder OnlineTickets mit einem Kundenkonto erwerben, das du in der FahrPlaner-App (im Menüpunkt „Tickets“ – Kopfsymbol oben rechts), über die VBN-Webseite mit oder im Ticketshop Niedersachsentarif anlegst. Zusätzlich ist ein Kauf als "Gast" ohne Registrierung mit den Bezahlverfahren Kreditkarte, PayPal, Apple Pay und Google Pay möglich. Für regelmäßige Käufe von Handy- oder OnlineTickets bietet sich ein Kundenkonto an. Damit entfallen die notwendigen Eingaben Ihrer Kundendaten bei jedem Ticketkauf. Weiterhin können Kaufbelege aufgerufen und ausgedruckt werden, was beim "Gast"-Zugang nicht möglich ist. Bitte registriere dich mit deinen persönlichen Daten, vergib ein Passwort und wähle das gewünschte Bezahlverfahren (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay).
Für den Kauf von Handy- und OnlineTickets stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Kauf eines HandyTickets
Nach Abschluss des Kaufprozesses wird das HandyTicket direkt auf dein Handy geladen. Der Kauf beziehungsweise das Speichern von HandyTickets auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und ähnlichem ist nicht möglich.
Kauf eines OnlineTickets
Das OnlineTicket kannst du nach dem Kauf im Ticketshop Niedersachsentarif als PDF herunterladen und ausdrucken. Es wird automatisch in die FahrPlaner-App geladen, sofern du mit deinem Account eingeloggt sind.
Beim Kauf eines HandyTickets als Gast und somit ohne Kundenkonto kannst du dein HandyTicket nur auf dem Gerät abrufen, mit dem du das HandyTicket gekauft beziehungsweise heruntergeladen hast. Als Zahlungsmittel stehen PayPal, Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay zur Verfügung. Bitte achte darauf, dass das HandyTicket personalisiert ist. Ansonsten werden die Daten der Person verwendet, von deren Konto die Zahlung des HandyTickets erfolgt. Kaufbelege sind nur mit einem Kundenkonto abrufbar. Deshalb gibt es beim Ticketkauf als Gast keine Kaufbelege.
Jedes Handy- und OnlineTicket ist personalisiert und somit nicht übertragbar. Du kannst Handy- und OnlineTickets allerdings auch für mitreisende Personen erwerben, indem du während des Kaufvorgangs den Namen der jeweiligen Personen angibst. Bei der Ticketkontrolle sind die gültigen HandyTickets jeweils mit den amtlichen Lichtbildausweisen der Ticketnutzer:innen vorzuzeigen. Bei Fahrten mit dem TagesTicket für 2 bis 5 Personen und dem Niedersachsen-Ticket für 2 bis 5 Personen muss die Person, die als erste Person und somit als Ticketinhaber:in auf dem Ticket eingetragen ist, stets dabei sein. Beim Niedersachsen-Ticket sind die Namen der Mitfahrenden bei der Buchung einzutragen. Kostenfrei mitfahrende Kinder (bis zu drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahre und alle Kinder unter 6 Jahre) werden nicht namentlich vermerkt.
Es gelten die jeweils aktuellen Ticketpreise des Verkehrsverbundes Bremen / Niedersachsen und des Niedersachsentarifs.
Du zahlst ganz bequem und bargeldlos:
Zahlungsmöglichkeiten:
Das SEPA-Verfahren über den Ident-Service Verimi ist ein sicheres Zahlungsmittel, das deine Bankdaten schützt. Die Verifizierung erfolgt über Bank-ID, was einen schnellen und sicheren Zahlungsprozess gewährleistet.
Nach dem Kauf wird dein HandyTicket direkt in die FahrPlaner-App geladen. Das erworbene HandyTicket ist unter dem Menüpunkt "Tickets" (auch im Offline-Modus) aufrufbar. Bitte beachte, dass du hierfür in deinem Kundenkonto eingeloggt bleiben musst.
Das OnlineTicket kannst du nach dem Kauf im Ticketshop Niedersachsentarif als PDF herunterladen und ausdrucken. Es wird außerdem zusätzlich automatisch in die FahrPlaner-App geladen, sofern du mit deinem Account eingeloggt bist.
Automatisierte Kaufbelege gibt es nur für Handy- und OnlineTickets, die mit einem Kundenkonto gekauft wurden.
Eine Übersicht deiner gekauften HandyTickets findest du in deinem Kundenportal. Logge dich hierfür auf der VBN-Webseite unter Kunden-Login oder im Ticketshop Niedersachsentarif ein. Hier kannst du Kaufbelege für jedes gekaufte Handy- und OnlineTicket einsehen und ausdrucken.
Für Käufe als "Gast" gibt es keine automatisierten Kaufbelege. Wende dich in diesem Fall an tickets(at)vbn.de.
Handy- und OnlineTickets des Niedersachsentarifs können vor dem ersten Geltungstag storniert werden. Danach ist eine Rückgabe oder Stornierung ausgeschlossen. Niedersachsen-Tickets und VBN-HandyTickets sind grundsätzlich von einer Rückgabe und Stornierung ausgeschlossen.
Vor Betreten des Fahrzeuges muss der Kaufvorgang abgeschlossen und das HandyTicket auf dem Handy-Display sichtbar sein.
Zeige dem Kontrollpersonal dein Handy mit dem im Display geöffneten HandyTicket innerhalb der FahrPlaner-App oder das OnlineTicket als gedrucktes PDF. Handy- und OnlineTickets sind nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Ticketkontrolle auch ohne Mobilfunkempfang:
Das HandyTicket ist nach dem abgeschlossenen Kaufvorgang offline unter dem Menüpunkt "Tickets" als gültiges Ticket verfügbar. Als Voraussetzung dafür musst du in deinem Kundenkonto eingeloggt bleiben.
Kann das HandyTicket bei der Kontrolle nicht vorgezeigt werden (weil das Handy nicht funktionsfähig ist oder verloren wurde), gilt dies als Fahrt ohne gültiges Ticket. Dann wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60 Euro erhoben.
Du kannst dein hinterlegtes Zahlungsmittel im Kundenportal ändern. Logge dich in der FahrPlaner-App (Menüpunkt "Tickets" – Kopfsymbol oben rechts) oder auf der VBN-Webseite unter Kunden-Login oder im Ticketshop Niedersachsentarif ein.
In der FahrPlaner-App eingeloggt, gelangst du über den Menüpunkt "Einstellungen" zu deinen "Ticket Einstellungen", wo deine hinterlegten Zahlungsmittel angezeigt werden. Wähle nun dein neues Zahlungsmittel aus, gib die erforderlichen Daten ein und speichere die Eingaben ab. Nach dem Abspeichern wird das bisherige Zahlungsmittel ersetzt.
Auf der VBN-Webseite im Bereich Kunden-Login und im Ticketshop Niedersachsentarif legst du im Kundenportal bei "Zahlungsmittel" die neuen Bezahldaten an.
Bei einem Handywechsel musst du die FahrPlaner-App neu installieren. Dein Zugang bleibt erhalten und ist über die bisher genutzte E-Mail-Adresse und dein Passwort erreichbar. Gegebenenfalls noch gültige HandyTickets sind über den Menüpunkt "Tickets" aufrufbar.
Bei Verlust deiness Handys solltest du umgehend dein Passwort im Kundenportal auf der VBN-Webseite unter: Kunden-Login oder im Ticketshop Niedersachsentarif ändern, um Ticketkäufe durch Nichtberechtigte zu verhindern.
Das HandyTicket ist nicht an deine Mobilfunknummer gebunden. Du loggst dich unabhängig von der genutzten SIM-Karte in die FahrPlaner-App ein und deine persönlichen Einstellungen und gebuchten Tickets werden geladen.
Du kannst dein Passwort bequem in deinem Kundenkonto entweder über die Fahrplaner-App (Menüpunkt "Tickets" – Kopfsymbol) oder auf der VBN-Webseite unter Kunden-Login oder im Ticketshop Niedersachsentarif ändern.
Hast du dein Passwort vergessen, kannst du dieses dort ebenfalls zurücksetzen und dir ein neues Passwort zuschicken lassen.
Logpay Financial Services GmbH wurde vom VBN mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Käufe von Handy- und OnlineTickets beauftragt.
Wir garantieren dir einen sorgfältigen Umgang mit deinen persönlichen Daten, die von uns nur zum Zwecke der technischen Abwicklung und Abrechnung an die betreffenden Dienstleister (eos.uptrade GmbH, Hamburg und LogPay Financial Services GmbH, Eschborn) weitergegeben werden. Die personenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, verarbeitet und genutzt. Während des gesamten Bestellprozesses werden alle Daten durch eine sichere Online-Verbindung zwischen dem Endgerät des Bestellers und dem verbundenen Rechner sowie den mit diesem verbundenen nachgelagerten Systemen geschützt. Weitere Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 DSGVO sind unter www.vbn.de/datenschutz zu finden.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum VBN-JobTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Ja. Es gibt die zwei Formen: VBN-JobTicket für Erwachsene und VBN-JobTicket für Auszubildende.
Seit dem 01.09.2022 ist das VBN-JobTicket für Auszubildende dem jungen Abo-Ticket TIM gleichgestellt. Damit unterscheidet sich das VBN-JobTicket für Auszubildende hinsichtlich seiner Gültigkeit (VBN-Land) und seines Preises (monatlich 30 Euro) grundsätzlich vom VBN-JobTicket für Erwachsene. Alle Infos zu TIM finden sich unter: vbn.de/tickets/ticketangebot/tim
Um einen Rahmenvertrag für das VBN-JobTicket abzuschließen, wenden sich die Arbeitgeber bitte an eines der drei Abo-Unternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg. Hier wird die Abwicklung und Herausgabe der Tickets vereinbart.
Nein. Die Mindestabnahmemenge von einem oder mehrerer Unternehmen (Besteller) beträgt 20 Tickets.
VBN-JobTicket für Auszubildende: Azubis, deren Unternehmen kein JobTicket bestellen, können individuell zu identischen Konditionen TIM – das junge Abo-Ticket beantragen.
Das wird in den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich zahlen alle Arbeitnehmer:innen ihr VBN-JobTicket selbst, in der Regel wird es dazu direkt vom Gehalt abgezogen. Viele Unternehmen beteiligen sich jedoch anteilig daran, manche übernehmen die Kosten vollständig.
Der Rahmenvertrag zwischen dem oder den Unternehmen und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen hat eine Laufzeit von 12 Monaten, die sich, wenn keine Kündigung eingeht, automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert.
Ja. Mitarbeiter:innen können auch während der Vertragslaufzeit eintreten, sind dann aber an den jeweiligen 12-Monats-Zeitraum des Basisvertrages gebunden.
VBN-JobTicket für Erwachsene: Die zu befahrenden Tarifzonen können in Absprache mit dem Arbeitgeber frei gewählt werden.
VBN-JobTicket für Auszubildende: Gültigkeit für das ganze VBN-Land.
Ja. Eine Änderung des Geltungsbereiches (Tarifzonen, Preisstufen) ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich, sofern diese bis zum 10. des Vormonats durch den Arbeitgeber dem zuständigen Verkehrsunternehmen bekannt gegeben wurden.
Nur VBN-JobTicket für Erwachsene: An Wochenenden und Feiertagen gilt das VBN-JobTicket für Erwachsene im gesamten VBN-Land, unabhängig von seiner regulären Gültigkeit (Preisstufen) inklusive der im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen.
Ausnahme: AnrufSammelTaxi
Mit dem AnschlussTicket besteht jederzeit die Möglichkeit, über den individuellen Geltungsbereich hinaus den Nahverkehr zu buchen (siehe MIA).
Ja, wenn das Arbeitsverhältnis des JobTicket-Inhabenden mit dem Arbeitgeber endet. Ansonsten ist eine vorzeitige Kündigung einzelner VBN-JobTickets grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Kündigung kann nur durch den Arbeitgeber erfolgen. Dieser ist Vertragspartner von einem der drei Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung ist durch den Arbeitgeber dem jeweiligen Verkehrsunternehmen mitzuteilen.
VBN-JobTicket für Erwachsene: Richtet sich nach der individuell gewählten Preisstufe. Alle Infos dazu finden sich hier: https://www.vbn.de/tickets/ticketangebot/jobticket
VBN-JobTicket für Auszubildende: Pauschal 30 Euro im Monat, 360 Euro pro Jahr.
Das VBN-JobTicket ist personengebunden und kann nur vom Ticketinhabenden genutzt werden.
VBN-JobTicket für Erwachsene: Es gelten die VBN-Mitnahmeregelungen.
Nur VBN-JobTicket für Erwachsene: Innerhalb der gelösten Preisstufe dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ganztägig eine weitere erwachsene Person und bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitgenommen werden.
Derzeit noch nicht.
Bei Zuständigkeit BSAG und VWG: Ein Verlust ist mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck durch den Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Für die restliche Laufzeit des Tickets wird gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes von 10 Euro innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Verlustmeldung ein neues VBN-JobTicket ausgestellt.
Bei Zuständigkeit BREMERHAVEN BUS: Der Verlust des VBN-JobTickets kann in den Kundencentern von BREMERHAVEN BUS direkt oder telefonisch unter der 24h-Serviceauskunft 04 21/59 60 59 angezeigt werden. Mit der Anzeige des Verlustes wird das Ticket gesperrt und ist nicht mehr gültig. Für die Neuausstellung wird von BREMERHAVEN BUS ein Bearbeitungsentgelt von 10 Euro erhoben.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Jugend-FreizeitTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Das Jugend-FreizeitTicket ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre. Das MonatsTicket ist nur mit eingetragenem Namen gültig. Sowohl beim Monats- als auch beim JahresTicket ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Wer bei der Kontrolle mit einem Ticket ohne eingetragenen Namen erwischt wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zahlen. Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen.
Online unter www.vbn.de/tickets/antraege/jugend-freizeitticket oder persönlich in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg.
Das dich betreuende Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) schreibt dich 6 Wochen vor Ablauf des JahresTickets an. Mit diesem Schreiben wird ein Verlängerungsantrag mitgeschickt. Natürlich musst du nicht auf das Schreiben warten, sondern kannst dich auch jederzeit selbst an das dich betreuende Verkehrsunternehmen wenden und dein JahresTicket dort verlängern.
Aus Praktikabilitätsgründen haben wir uns dazu entschieden, die Kosten für das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket in einer Summe einzufordern.
Das MonatsTicket ist in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen, den privaten Vorverkaufsstellen, an den Ticketautomaten sowie in den Bussen beim Fahrpersonal erhältlich. Ein Verkauf in den Verkehrsmitteln der BSAG, der VWG und BREMERHAVEN BUS findet nicht statt. Eine Auflistung der VBN-Vorverkaufsstellen findest du hier: Vorverkaufsstellen.
Du darfst bei Beginn des Gültigkeitszeitraums das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wirst du innerhalb des Gültigkeitszeitraums 21, kannst du das Jugend-FreizeitTicket (Jahres- und MonatsTicket) weiter bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums nutzen.
Bei Verlust des JahresTickets kann eine Zweitausstellung beantragt werden. Eine Zweitausstellung kostet 15 Euro. Der Betrag ist ohne weitere Aufforderung direkt bar im Kundencenter oder per Überweisung an das zuständige Verkehrsunternehmen zu begleichen. Das Ersatzticket wird innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt.
Bei Verlust des MonatsTickets wird kein Ersatz geleistet.
Nein, das Jugend-FreizeitTicket gibt es nicht als HandyTicket.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Kundenkarte für junge Leute haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Am einfachsten online über unsere Internetseite:
https://www.vbn.de/tickets/antraege/kundenkarte-fuer-junge-leute oder persönlich in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg.
Bei der Ausstellung der Kundenkarte erfolgt eine zonengenaue Festlegung auf den gewünschten Geltungsbereich. Das dazugehörige Zeitticket muss in der gleichen Preisstufe erworben werden, wie auf der Kundenkarte festgelegt.
Nein. Der Wohnsitz spielt für den Erwerb einer Kundenkarte für junge Leute im VBN-Land keine Rolle.
Nein. Schüler:in und Azubi ist, wer seinen/ihren Status altersunabhängig nachweist.
Bis einschließlich 14 Jahre die Beantragung durch eine erziehungsberechtigte Person. Für Schüler:innen ab 15 Jahren eine gültige Schulbescheinigung (die Aufnahmebestätigung ist nicht ausreichend). Bei Azubis ab 15 Jahren eine gültige Bescheinigung (Stempel) durch den Ausbildungsbetrieb oder die zuständige Berufsschule. Bei Studierenden eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Nein. Das Foto kann auch selber erstellt und ausgedruckt werden. Das Bild sollte Passbildgröße haben und keine weiteren Personen zeigen.
Die Kundenkarte ist kostenlos.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zu MIA / MIAPLUS haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Die Ausgabe von MIA/MIAplus-Tickets erfolgt ausschließlich über die Kundencenter der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), von BREMERHAVEN BUS und der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) in Oldenburg.
MIA kann ganz bequem online beantragt werden: MIA-Antrag. Zudem sind Bestell-Anträge für das MIA-/MIAplus-Ticket bei den drei Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG erhältlich.
Der Abschluss ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich, wenn die Einzugsermächtigung im zuständigen Kundencenter bis zum 10. des Vormonats vorliegt.
In den Kundencentern der BSAG, von BREMERHAVEN BUS und der VWG Oldenburg kann das MIA-/MIAplus-Ticket übrigens vor Ort auch rückwirkend auf den Ersten eines Monats ausgestellt und sofort ausgegeben werden. Voraussetzung ist Barzahlung. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Ein MIA-Abo hat 12 Monate Laufzeit und der monatliche Betrag wird von deinem Konto per SEPA-Basis-Lastschrift abgebucht. Das Abo verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Alternativ bezahlst du für 12 Monate im Voraus.
Das MIA-Abo gilt nur für eine Person.
Das MIAPLUS-Abo gilt auch für eine Person. Es hat beinhaltet außerdem eine Mitnahmeregelung: Du kannst montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ganztägig eine weitere erwachsene Person und bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen.
Mit MIA kannst du innerhalb der von dir gebuchten Tarifzonen/Preisstufen alle Verkehrsmittel im VBN nutzen (Stadt- und Regionalbusse, Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge).
Ja. Mit MIA können auch Ihre Familienmitglieder oder befreundete Personen fahren.
Der Chip speichert lediglich Ihre Tarifoption (Preisstufe, Tarifzonen und Kundennummer), einzelne Fahrten werden nicht gespeichert. MIA ist fälschungssicher und enthält keinerlei personengebundene Daten. An den BOB-Automaten sind die gespeicherten Daten unter "Tickets anzeigen" einsehbar.
Bei der Nutzung von Regionalbussen, von Bussen von BREMERHAVEN BUS, der VWG Oldenburg sowie der BSAG in Bremen (ab 20 Uhr) musst du beim Vordereinstieg dein MIA-Ticket dem Fahrpersonal vorzeigen oder die Karte durch ein Lesegerät prüfen lassen. Bei der Nutzung der Nahverkehrszüge sowie der Straßenbahnen und Busse der BSAG erfolgt die Kontrolle durch das Prüfpersonal, das mit einem entsprechenden Lesegerät für die Chipkarte ausgestattet ist.
Sollte das MIA-Ticket aufgrund einer Beschädigung des Chips nicht lesbar sein, erhältst du in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg ein neues Ticket. Das alte wird vernichtet, um Missbrauch auszuschließen.
Sperre bitte umgehend dein MIA-Ticket und erhalte ein neues MIA-Ticket (gegen eine Gebühr von 10 Euro). Wende dich hierfür bitte direkt oder telefonisch an dein Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg.
Eine Änderung des Geltungsbereiches (Tarifzonen, Preisstufen) kann immer zum ersten eines Monats erfolgen. Damit die Änderung zum Monatsersten wirksam werden kann, ist diese bis zum 20. des Vormonats persönlich im betreuenden Kundencenter (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg) zu beantragen. Die Änderung erfolgt direkt auf der Chipkarte. Kund:innen, die nicht in ein Kundencenter kommen können, erhalten eine neue Chipkarte per Post – in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Vom Zeitpunkt der Änderung wird der neue Rechnungsbetrag abgebucht.
Über das Kundenportal „MEINE BSAG“ unter www.bsag.de können die Kunden der BSAG die Änderung auch online beantragen.
Möchtest du mit deinem MIA-/MIAplus-Ticket über dessen Geltungsbereich hinaus Fahrten innerhalb des VBN-Landes durchführen, ist dies mit einem AnschlussTicket möglich.
AnschlussTickets sind (unabhängig von der Preisstufe) zu einem einheitlichen Preis sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, Schüler:innen, Auszubildende und Studierende erhältlich. Sie werden ausschließlich als EinzelTicket angeboten und berechtigen nur zu einer Fahrt auf ein Fahrtziel hin. Die Rückfahrt mit demselben AnschlussTicket ist nicht gestattet. AnschlussTickets sind zudem nicht im Vorverkauf erhältlich und berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt. Ab Kaufzeitpunkt ist ein AnschlussTicket 4 Stunden gültig. AnschlussTickets sind von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.
Die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen benötigen ebenfalls jeweils ein AnschlussTicket.
Ja, diese Möglichkeit gibt es.
Bitte beachte: Die IC-Züge zwischen Bremen Hbf und Augustfehn mit Halt in Delmenhorst, Hude, Oldenburg, Bad Zwischenahn und Westerstede-Ocholt können von VBN-Kund:innen ohne Zahlung eines Zuschlages genutzt werden.
Die IC/EC-Aufpreise sind über die Deutsche Bahn zu beziehen. Sie sind als digitales Ticket auf ic-ec-aufpreise-bahn.de erhältlich, darüber hinaus im personenbedienten Verkauf bei der Deutschen Bahn. Du kannst den Antrag auch hier anzeigen lassen und ausdrucken: Bestellschein IC/EC-Aufpreis im Abo
Bitte beachte, dass der Antrag für die IC/EC-Aufpreise einen Monat vor Gültigkeitsbeginn bei der Deutschen Bahn eingegangen sein muss.
Nein, MIA gibt es nicht als HandyTicket.
BSAG-Kunden können das MIA-Abo in der App "ABOS IM VBN" buchen und verwalten.
Der MIA-Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Kündigung erfolgt zum Monatsende und muss bereits zum 10. des Monats entweder schriftlich bei dem betreuenden Unternehmen vorliegen oder über den entsprechenden Kündigungsbutton unter www.vbn.de/tickets/antraege beantragt werden. Und das MIA-/MIAplus-Ticket ist umgehend nach Vertragsende an das betreuende Verkehrsunternehmen (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG) zurückzugeben. Nach Vertragsende stellt die MIA-Karte kein gültiges Ticket mehr dar.
Über das Kundenportal „MEINE BSAG“ unter www.bsag.de können die Kunden der BSAG Kündigungen auch online vornehmen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages innerhalb des 1. Vertragsjahres wird – ausgenommen bei Fahrpreiserhöhungen und bei maßgeblichen Änderungen der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen – für jeden bis zur Kündigung im laufenden Vertragsjahr abgelaufenen Monat der Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Preis des MIA-/MIAplus-Tickets und dem Preis des jeweiligen MonatsTickets nacherhoben und letztmalig abgebucht. Erfolgt die vorzeitige Kündigung aufgrund einer Tarifanpassung, wird auf die Erhebung des Differenzbetrages verzichtet, wenn die Kündigung bis zum 10. des Vormonats vor der Tarifanpassung bei dem betreuenden Verkehrsunternehmen vorliegt. Nach dem 1. Vertragsjahr ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende möglich. Eine Erhebung des Differenzbetrages zum MonatsTicket erfolgt nach dem 1. Vertragsjahr nicht mehr.
Du kannst dich an den folgenden Stellen informieren:
BSAG Kundencenter, Bremen
BREMERHAVEN BUS Kundencenter, Bremerhaven
VWG Kundencenter, Oldenburg
VBN-24h-Serviceauskunft: 04 21/59 60 59
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Mobilitätsgarantie haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Nein, die VBN-Mobilitätsgarantie ersetzt die VBN-Kundengarantien. Wir vereinfachen damit den Regelungsumfang und streichen die Ausschlussgründe.
Die VBN-Mobilitätsgarantie besteht aus
Details entnimm bitte den Garantiebedingungen und den weiteren FAQs zum Thema.
Die Mobilitätsgarantie greift immer dann, wenn du mit Bus und Bahn mit mehr als 20 Minuten Verspätung an deinem Zielort ankommst. Bei besonders hoher Verspätung von mehr als 60 Minuten erstatten wir die Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro. Maßgeblich für die Berechnung der Verspätung sind die aktuell veröffentlichten Auskünfte des FahrPlaners.
Grundsätzlich gilt die Mobilitätsgarantie ohne Wenn und Aber. Ob Stau, Sturm oder Streik, Anspruch auf Entschädigung besteht immer.
Aber: Sind Abweichungen planbar und daher mindestens einen Tag vorher im FahrPlaner abrufbar, gilt der aktualisierte Fahrplan. Bei besonderen Störungen aufgrund von Streik oder Unwetter entfällt der Entschädigungsanspruch ab dem zweiten Tag der Störung nur dann, wenn am ersten Tag über die weiteren Ausfälle/Einschränkungen im FahrPlaner informiert wurde.
Die Mobilitätsgarantie gilt innerhalb des VBN-Tarifs im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (siehe auch: Für welche Tickets gilt die Mobilitätsgarantie?).
Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt in Bussen, Straßenbahnen und Zügen des Nahverkehrs im VBN-Land sowie im Intercity (IC) auf der Strecke zwischen Bremen und Augustfehn. Ausgenommen sind Verbindungen mit den VBN-Anrufsammeltaxen (AST) und mit den Bussen der NachtEule.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:
Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als 60 Minuten beziehungsweise 30 Minuten erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung. Im Zugverkehr benötigen Fahrgäste für die Inanspruchnahme der Taxikosten-Erstattung ein gültiges Ticket des VBN-Tarifs.
Ja, das bedeutet, dass du die Taxifahrt bezahlst und dir anschließend eine Quittung geben lässt. Wichtig ist, dass du die Originalbelege aufbewahrst und mit dem Erstattungsantrag einreichst.
Nein, die Anzahl der Garantiefälle pro Person ist begrenzt. Pro Tag werden maximal zwei Fälle berücksichtigt. Pro Kalendermonat werden maximal zehn Fälle entschädigt. Bei Zeitkarten kann maximal der für den Kalendermonat/7-Tage-Zeitraum gezahlte Betrag erstattet werden.
Jeder Garantiefall wird beim VBN auf Vollständigkeit, Fehler und die Berechtigung geprüft. Abgelehnt werden Anträge unter anderem bei
Bei fehlerhaften und/oder unvollständigen Anträgen kann im Rahmen der Prüfung die Kontaktaufnahme mit der antragsstellenden Person erfolgen.
Ausschluss von der VBN-Mobilitätsgarantie
Der VBN und seine Verkehrsunternehmen behalten sich vor, Kund:innen aufgrund wiederholt fehlerhafter/falscher Anträge von der Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie auszuschließen.
Zur Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie sind ausschließlich Fahrgäste mit einem gültigen Ticket des VBN-Tarifs berechtigt. Es werden dabei alle Vertriebswege (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, Fairtiq, DB-Navigator) berücksichtigt.
Erstattungsfähige Tickets sind:
Nicht alle Tickets, die zu Fahrten im VBN-Bereich berechtigen, werden von der VBN-Mobilitätsgarantie abgedeckt. Folgende Tickets sind von der VBN-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen:
Die Entschädigungshöhen richten sich nach der genutzten Ticketart und der Preisstufe. Dabei ist egal, über welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, Fairtiq, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.
Ticket | Preisstufe I, A, B oder S | Preisstufe C, D, E, F, G oder H |
---|---|---|
EinzelTicket | 2 Euro | 50 Prozent des Ticketpreises |
EinzelTicket Kind | 1 Euro | 50 Prozent des Ticketpreises |
KurzstreckenTicket | 1 Euro | – |
4er-Ticket | 2 Euro | 50 Prozent des Ticketpreises |
4er-Ticket Kind | 1 Euro | 50 Prozent des Ticketpreises |
10er-Ticket (Bremen, Bremerhaven) | 2 Euro | – |
10er-Ticket Schüler (Bremen, Bremerhaven) | 1 Euro | – |
TagesTicket (1 bis 5 Personen) | mindestens 2 Euro, maximal 6,90 Euro (je nach Preisstufe und Personenzahl) | mindestens 2,90 Euro, maximal 11,40 Euro (je nach Preisstufe und Personenzahl) |
NachtTicket | 2 Euro | 50 Prozent des Ticketwertes |
CityTicket Delmenhorst | 1 Euro | – |
GruppenTicket | 1 Euro pro Person | 50 Prozent des Ticketwertes |
Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis | 1 Euro | 1 Euro |
Wurde eine Zeitkarte für die Fahrt genutzt, erfolgt eine pauschale Entschädigung bis zu 6 Euro. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Preisstufe.
TICKET | BUNDESWEITE GÜLTIGKEIT |
Deutschland-Ticket und JobTicket als Deutschland-Ticket | 3 Euro |
TICKET | PREISSTUFE I, A, B, C, D OER S | PREISSTUFE E ODER F | PREISSTUFE G ODER H |
7-TageTicket Erwachsene und Schüler | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
MonatsTicket Erwachsene und Schüler, StadtTicket Bremen und Senioren-MonatsTicket Delmenhorst (nur PS I) | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
MIA und MIAplus | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
JobTicket | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
JobTicket Azubis | 3 Euro | 3 Euro | 3 Euro |
TIM (nicht durch Schulträger ausgegebene Tickets) | 3 Euro | 3 Euro | 3 Euro |
AnschlussTickets und 1.-Klasse-Zuschläge werden zu jeweils 50 Prozent erstattet (auf Basis des Wertes eines EinzelTickets, 1. Klasse-Zuschlags, AnschlussTickets für Erwachsene und AnschlussTickets für Kinder, Schüler und Auszubildende). Voraussetzung ist ein erstattungsfähiges Grundticket.
Im Rahmen der Mitnahmeregelungen besteht bei verschiedenen Tickets die Möglichkeit zur Mitnahme weiterer Personen. Für mitgenommene Fahrgäste kann keine Entschädigung beantragt werden.
Ja.
Dir stehen folgende Wege offen:
Der Erstattungsantrag muss innerhalb von sieben Kalendertagen gestellt werden. Die Frist beginnt am Tag nach dem Vorfall.
Du erhältst die Entschädigung in Form einer Überweisung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt immer mit Begründung.
Wir sind um eine schnellstmögliche Abwicklung bemüht. Die Bearbeitung der Garantiefälle erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags. Die Überweisung von Erstattungsbeträgen erfolgt spätestens 4 Wochen nach Antragseingang.
Nein, ohne gültiges Ticket des VBN-Tarifs besteht kein Anspruch auf Erstattung im Rahmen der VBN-Mobilitätsgarantie.
Die Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie schließt die zusätzliche Inanspruchnahme der Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr aus.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum StadtTicket Bremen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Nein. Es kann nur persönlich in einem der Sozialzentren des Bremer Amtes für Soziale Dienste beantragt werden.
Nein. Das StadtTicket für Kinder und Jugendliche unter 18 wird nur an Personen ausgegeben, deren Wohnort Bremen ist.
Ja. Zunächst erhält man ein vorläufiges Ticket für 30 Tage. Nach Bearbeitung wird dann das persönliche StadtTicket als Plastikkarte von der BSAG per Post zugestellt.
Nein. Solange man kein vorläufiges oder endgültiges StadtTicket vorzeigen kann, müssen reguläre Tickets gekauft werden.
Ja. Das StadtTicket für Kinder und Jugendliche wird maximal bis zum Ende des Monats ausgestellt, in dem der oder die Inhaber:in 18 Jahre alt wird.
Nein. Es muss ein neuer Antrag beim zuständigen Sozialzentrum gestellt werden. Mitzubringen sind wiederum:
Aktueller Leistungsbescheid Amt für Soziale Dienste oder Jobcenter
Personalausweis eines jeden Kindes / Jugendlichen
Passbild: Nur bei neuem Fotowunsch (das bisherige ist gespeichert)
Nein. Ab dem 18. Geburtstag gilt für Leistungsberechtigte grundsätzlich das StadtTicket für Erwachsene. Wenn ich keine Leistungen beziehe, kann ich Tickets zum regulären Schülertarif nutzen.
Nein. Du benötigst immer dein reguläres StadtTicket. Solltest du es mal vergessen, solltest du ersatzweise ein reguläres Ticket lösen.
Zuständig ist eines der Kundencenter der BSAG. Dort wird zum Beispiel dein Name angepasst oder dir auch ein neues StadtTicket erstellt.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum TagesTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Das VBN-TagesTicket gilt am Tag der Entwertung und bis 3 Uhr des Folgetages für beliebig viele Hin- und Rückfahrten in der gelösten Preisstufe.
Ein VBN-TagesTicket gibt es für ein bis fünf Erwachsene. Auf jedem VBN-TagesTicket dürfen zusätzlich bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) kostenlos mitfahren.
Das VBN-TagesTicket gilt ab Betriebsbeginn ganztägig, bis um 3 Uhr des Folgetages.
Das TagesTicket ist beim Kauf in der FahrPlaner-App und direkt beim Fahrpersonal in den Fahrzeugen sofort entwertet. TagesTickets, die im Vorverkauf erworben werden, müssen bei Fahrtantritt entwertet werden.
Das VBN-TagesTicket in Papierform ist übertragbar, das VBN-TagesTicket als HandyTicket nicht (HandyTickets sind grundsätzlich personalisiert und nicht übertragbar).
Zusätzlich zu den drei Kindern (6 bis 14 Jahre), die kostenfrei auf einem VBN-TagesTicket mitfahren dürfen, kann an Stelle jeder erwachsenen Person ein Kind mitfahren.
Anstelle eines Kindes darf mit dem VBN-TagesTicket auch ein Hund mitfahren.
Bewegst du dich innerhalb des VBN-Landes, ist das VBN-TagesTicket preislich die bessere Wahl.
Das NiedersachsenTicket ist ein Ticket, das über die Verbundgrenzen hinaus gültig ist und somit kein reines VBN-Ticket. Nähere Infos dazu findest du hier: niedersachsenticket.de
Tarifinfos zum VBN-TagesTicket findest du hier: VBN-TagesTicket
Antworten zu häufig gestellten Fragen zu allgemeinen Themen haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.
Die Ermittlung des Fahrpreises ist einfacher als gedacht. Unser FahrPlaner errechnet die benötigte Preisstufe automatisch für dich. Gib einfach die gewünschte Verbindung ein und schaue bei der angegebenen Fahrtmöglichkeit in der Tarifübersicht nach.
Eine wertvolle Hilfe ist außerdem der Tarifplan: vbn.de/tickets/tarifbestimmungen. Der Plan zeigt das Verbundgebiet des VBN mit den Orten beziehungsweise Ortsteilen sowie den Schienenverbindungen und Buslinien. Darüber hinaus ist der Tarifplan in Tarifzonen eingeteilt, wobei in der Regel gilt: Eine Stadt oder eine Gemeinde entspricht einer Tarifzone.
Für den korrekten Fahrpreis musst du nur die auf deinem Weg durchfahrenen Tarifzonen abzählen, um die Preisstufe zu ermitteln. Bei Fahrten innerhalb nur einer Tarifzone kommt die Preisstufe A beziehungsweise in den Städten mit Stadtverkehr (Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Verden) die Preisstufe I zur Anwendung. Bei Fahrten über zwei Tarifzonen die Preisstufe B, über drei Tarifzonen die Preisstufe C und so weiter. Ab acht Tarifzonen gilt die Preisstufe H dann mit Gültigkeit für das gesamte Verbundgebiet des VBN.
Beispiele findest du im Tarifplan, ebenso Besonderheiten. So gilt die Preisstufe S nur für Fahrten zwischen Bremen und einigen Städten und Gemeinden des unmittelbar angrenzenden niedersächsischen Umlandes. Bei Fahrten nach Bremen hinein beziehungsweise aus Bremen hinaus sind die Tarifzonen der Preisstufe S mitzuzählen.
Weitere Informationen hierzu findest du unter: vbn.de/tickets/ticketangebot
Das Tarifgebiet 1 (Bremen) besteht aus den Tarifzonen 100 und 101. Bei Fahrten innerhalb dieses Tarifgebietes kommt immer die Preisstufe I Bremen zur Anwendung, sofern es nicht verlassen wird. Bei allen anderen Fahrten (aus Bremen heraus, nach Bremen hinein oder durch Bremen hindurch) werden die Tarifzonen 100 und/oder 101, sofern du diese befährst, bei der Preisstufenermittlung jeweils einzeln mitgezählt.
In eine Richtung:
Bei einer Fahrt auf das Fahrtziel hin sind EinzelTickets und Abschnitte der 4er-Tickets ab Kauf beziehungsweise Entwertung in der Preisstufe I im Tarifgebiet 2 (Bremerhaven) 90 Minuten, der Preisstufe I im Tarifgebiet 1 (Bremen), 3 (Oldenburg) und 5 (Delmenhorst, Nordenham, Verden) sowie in den Preisstufen A und S drei Stunden, der Preisstufen B bis G vier Stunden und der Preisstufe H bis zum Erreichen des Zieles am Geltungstag (maximal bis um 03:00 Uhr des Folgetages) gültig. Hierbei kann beliebig oft umgestiegen werden. Auch Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der genannten Zeiten zulässig. Rund- und Rückfahrten sind in den Tarifgebieten 1, 4 und 5 nicht zulässig.
Hin und zurück:
Nur in Bremerhaven (Tarifgebiet 2) und Oldenburg (Tarifgebiet 3) können mit einem EinzelTicket und mit Abschnitten von 4er-Tickets der Preisstufe I innerhalb von 90 Minuten beliebig viele Fahrten, also auch Rückfahrten, durchgeführt werden.
Wenn bei Reiseantritt weder ein Ticketautomat betriebsbereit noch eine Fahrkartenausgabe geöffnet war, ist nach Fahrtantritt unverzüglich das Zugbegleitpersonal aufzusuchen und ein Ticket zu erwerben. Für Verbindungen innerhalb des VBN-Landes werden in Zügen des Nahverkehrs in diesen Fällen VBN-Tickets in einem eingeschränkten Ticketsortiment ausgegeben. In den IC-/EC-Zügen sind nur Fahrkarten der Deutschen Bahn – gegebenenfalls zum Bordpreis – gemäß den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG erhältlich.
Alternativ können VBN-Tickets auch jederzeit über die FahrPlaner-App, BOB-App oder FAIRTIQ-App als mobiles Ticket erworben werden.
EinzelTickets, 4er-Tickets, TagesTickets, NachtTickets und gegebenenfalls weitere Sondertickets sind (soweit notwendig) zu entwerten. Die Entwertung kann wie folgt vorgenommen werden:
a) Bei Fahrtantritt auf Linien der BSAG, BREMERHAVEN BUS, Delbus und VWG durch den Ticketentwerter in den Fahrzeugen oder vor Fahrtantritt durch den Standentwerter.
b) Bei Fahrtantritt auf den regionalen Buslinien durch das Fahrpersonal.
c) Vor Fahrtantritt mit den Zügen der Deutschen Bahn / von DB Regio, der evb, des metronom, der NordWestBahn / Regio-S-Bahn und von start durch die im Bahnhofsbereich aufgestellten Entwerter.
Wenn bei Reiseantritt kein Fahrausweisentwerter im Zugang oder am Bahnsteig betriebsbereit ist, hat ein Fahrgast sich unaufgefordert im Zug unmittelbar nach Fahrtantritt und vor einer Ticketkontrolle beim Zugbegleitpersonal zu melden. Andernfalls kann der Fahrgast zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60 Euro verpflichtet werden.
Das KurzstreckenTicket gilt auf allen im VBN-Gebiet verkehrenden Bus- und Straßenbahnlinien mit Ausnahme der Städte Bremerhaven (Tarifzone 250) und Delmenhorst (Tarifzone 709/710) für eine einfache Fahrt zwischen der Einstiegshaltestelle und maximal drei weiteren Haltestellen. Es gilt nicht auf den Schnellbus- und S-Straßenbahnlinien innerhalb Bremens sowie nicht auf Linien beziehungsweise Fahrtabschnitten der Regionalbuslinien, bei denen zwischen den Haltestellen erhebliche Entfernungen zurückgelegt werden, wenn die Fahrten beispielsweise über die Autobahn führen. Kein Umtausch, keine Erstattung, nicht übertragbar.
Willst du als Inhaber:in eines der folgenden Zeit-Tickets über dessen Geltungsbereich hinaus Fahrten durchführen, wird ein AnschlussTicket benötigt:
AnschlussTickets werden unabhängig von der Preisstufe zu einem einheitlichen Preis jeweils für Erwachsene (###29875### Euro) und Kinder, Schüler:innen und Auszubildende (###29876### Euro) ausgegeben.
Sie sind in den Fahrzeugen, Ticketautomaten an Haltestellen und Bahnhöfen, in Kundencentern sowie als HandyTicket und über BOB erhältlich. Das AnschlussTicket berechtigt ausschließlich zum sofortigen Fahrtantritt und gilt 4 Stunden für Fahrten in eine Richtung auf das Fahrtziel hin, Rückfahrten sind nicht erlaubt. Wichtig ist, dass die Fahrt entweder im Geltungsbereich des Zeit-Tickets beginnt oder dass du dich in Richtung des Geltungsbereiches bewegst.
Kleintiere – auch kleine Hunde – werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Transportboxen, Reisetaschen, Käfigen oder ähnlichem) transportiert werden.
Hunde, die nicht in Transportboxen transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets oder Zeit-Tickets für Schüler:nnen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Wagenklasse erhoben.
Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sogenannte "Kampfhunde", ist in allen Verbundverkehrsmitteln ausgeschlossen.
In allen Zügen des VBN gilt ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Auch das Mitführen von Alkohol in geöffneten Behältnissen ist untersagt. In allen anderen VBN-Verkehrsmitteln gilt ein Rauchverbot. Bei Verstoß gegen das Alkohol- und Rauchverbot können die Verkehrsunternehmen eine Vertragsstrafe von mindestens 40 Euro erheben. Des Weiteren kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 Euro und wird erhoben, wenn der Fahrgast
für sich oder – soweit der Tarif hierfür ein Beförderungsentgelt vorsieht – für von ihm mitgebrachte Tiere, Fahrräder et cetera kein gültiges Ticket beschafft hat,
sich ein gültiges Ticket beschafft hat, dieses jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
das Ticket nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ oder
das Ticket auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und auf Verlangen aushändigt,
ein Ticket vorzeigt, das nicht mit der erforderlichen Wertmarke versehen ist,
ein Ticket ohne das erforderliche Lichtbild benutzt,
bei Nutzung des HandyTickets ein gültiges HandyTicket nicht vor Fahrtantritt sichtbar heruntergeladen hat oder der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Prüfung zum Beispiel wegen Telefonversagens nicht erbracht werden kann.
Weist der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens, das ihm die Zahlungsaufforderung über das Erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt hat, nach, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung ein gültiges nicht übertragbares Zeitticket oder HandyTicket hatte, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro.
Bitte wende dich an das Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug du das Eigentum verloren hast. Hier geht’s zu den Kontaktdaten: VBN-Verkehrsunternehmen
Solltest du einmal in einem Weser-Ems-Bus etwas verloren haben, kannst du es ganz einfach online suchen: www.dbregiobus-nord.de/fundsachen
Wie bekomme ich meinen persönlichen Fahrplan und wer hilft mir bei Fragen weiter?
Die elektronische Fahrplanauskunft ermöglicht dir das Erstellen und Ausdrucken deines persönlichen Fahrplans unter Berücksichtigung verschiedener für dich wichtiger Kriterien.
Zur Fahrplanauskunft
Oder ruf uns einfach an. Unsere 24h-Serviceauskunft hilft dir gerne weiter unter der Telefonnummer 04 21/59 60 59.
Welches Ticket ist für mich das Richtige?
Wir haben für jede und jeden das richtige Ticket. Unser Ticketangebot haben wir gegliedert in Tickets für Erwachsene und Tickets für Kinder, Schüler:innen, Azubis und Studierende und dort jeweils in Gelegenheits- und Vielfahrer:innen.
Gut zu wissen: Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren in den Verkehrsmitteln des VBN kostenlos mit.
Zum Ticketangebot
Wo kann ich die Tickets kaufen?
Tickets erhältst du in den Bussen, an den Ticketautomaten, in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen sowie in den Vorverkaufsstellen des VBN.
Zu den Vorverkaufsstellen
Wie komme ich in der Nacht nach Hause?
Natürlich lässt es sich im VBN-Land auch gut feiern oder du besuchst eine der vielen kulturellen Veranstaltungen. Anschließend bringen dich die Nachtlinien im VBN dann sicher nach Hause.
Zu VBN bei Nacht
Deine alten Tickets, die du in Vorjahren gekauft hast, sind keineswegs automatisch ungültig. Für eine Übergangszeit kannst du bereits gekaufte Tickets wie gewohnt für Bus- und Bahnfahrten im VBN-Land verwenden.
Im Vorjahr gekauft – maximal 5 Jahre nutzbar
Diese Tickets können maximal 5 Jahre nach Kauf weiterbenutzt werden.
Hier geht's zum Lob und Kritik-Formular: Lob- und Kritik-Formular
Antworten zu häufig gestellten Fragen zu TIM haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder an dein persönliches Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG in Oldenburg.
TIM ist eine Abkürzung und bedeutet „Täglich Immer Mobil“.
TIM ist für Schüler:innen, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende.
Anspruchsberechtigt bist du, wenn du eine der folgenden Schulen gemäß VBN-Tarifbestimmungen Ziffer 3.3.1 und 3.3.3 besuchst:
Alle Personen außerhalb der genannten Gruppe haben keinen Anspruch auf TIM (zum Beispiel Au-pair oder Teilnehmende von berufsbegleitenden Maßnahmen, Studierende sowie Studierende im Dualen Studium erhalten im VBN das VBN-SemesterTicket).
Für Schüler:innen mit Schulbusberechtigung wird TIM kostenlos durch die Schulen zum Beginn des neuen Schuljahres ausgestellt. In der Stadt Delmenhorst ist das TIM-Ticket über den Fachdienst Schule und Sport der Stadt Delmenhorst zu beantragen (Antragsformular hier).
Für Schüler:innen ohne Schulbusberechtigung sowie alle Auszubildenden und Freiwilligendienstleistende kostet TIM 30 Euro im Monat. Dieser Betrag wird monatlich im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei Barzahlung ist der Jahresbetrag von 360 Euro in einer Summe zu bezahlen. TIM gibt es ausschließlich als Jahres-Abo, nicht als MonatsTicket. Vertragspartner für Minderjährige sind Eltern oder Erziehungsberechtigte. TIM muss beantragt werden.
Schüler:innen, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende, deren Anspruchsberechtigung während der Laufzeit von TIM endet (zum Beispiel durch Abschluss der Ausbildung), können TIM noch bis zum Ende der angefangenen 12 Monate nutzen, erhalten im Anschluss aber keine Verlängerung.
TIM gilt in allen Zügen, Bussen und Straßenbahnen des Nahverkehrs im VBN-Land inklusive aller Fernzüge der Deutschen Bahn zwischen Bremen Hbf und Augustfehn (IC) , aller Busse im Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie im Übergangstarif des südlichen Landkreises Diepholz.
TIM gilt ganzjährig ohne Einschränkung an sämtlichen Werktagen, Wochenenden, Feiertagen sowie in allen Schulferien.
Für die Beantragung von TIM sind die Kundencenter der BSAG in Bremen, der VWG in Oldenburg oder von BREMERHAVEN BUS zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Postleitzahl. Welches Kundencenter genau für euch zuständig ist, erfahrt ihr unter Eingabe eurer Postleitzahl auf www.vbn.de/tickets/antraege/tim-ticket. Ebenso ist die Zusendung der vollständig ausgefüllten Vordrucke per Post an die zuständigen Abo-Unternehmen möglich.
Der TIM-Antrag muss dabei bis zum 10. eines Monats vorliegen, damit die Chipkarte bis zum 1. des Folgemonats gefertigt und zugestellt werden kann.
Außerdem kann TIM über die App ABOS IM VBN oder online über das Kundenportal „MEINE BSAG“ auf der Internetseite der BSAG beantrag werden. Hier muss die Beantragung bis zum 20. eines Monats erfolgen, damit das Ticket ab dem Folgemonat genutzt werden kann.
Ab 18 Jahren muss eine aktuelle Bescheinigung für das Schuljahr 2024/25 der Schule, des Ausbildungsbetriebs oder der Arbeitsstelle vorgelegt werden.
Die Bescheinigung muss seitens Schulleitung, Ausbildungsleitung oder Geschäftsführung unterzeichnet sein und zudem einen offiziellen Stempel aufweisen. Missbräuchliche Bescheinigungen werden nicht anerkannt beziehungsweise führen zur Sperrung des TIM-Tickets.
Im ersten Vertragsjahr grundsätzlich nein. Nach dem 1. Vertragsjahr ist eine Kündigung bis zum 10. des jeweiligen Monats mit Wirksamkeit zum Monatsende möglich.
TIM ist ein personengebundenes Ticket und gilt nur für die jeweils eingetragene Person. Es ist nicht übertragbar, die Mitnahme weiterer Personen ist nicht zulässig.
Ja, über die App "ABOS IM VBN" kann das Ticket über ein Mobilgerät genutzt werden.
Freiwilligendienstleistende (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) können TIM nutzen. Ab 18 Jahren muss eine Bescheinigung der Einsatzstelle sowie der Freiwilligendienstausweis vorgelegt werden. Es gibt keine Altersgrenze nach oben.
Wenn du unter 18 Jahre alt bist, verlängert sich der TIM-Vertrag automatisch, wenn die Anspruchsberechtigung (zum Beispiel Schule) weiterhin gegeben ist. Bei rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag nicht.
Ab 18 Jahre muss ein aktueller Nachweis für das Schuljahr 2024/25 von der Schule, dem Ausbildungsbetrieb oder der Einsatzstelle vorgelegt werden. Dieser muss bis zum 10. des Vormonats bei dem Verkehrsunternehmen, das TIM ausgestellt hat, vorliegen (bei der BSAG kann der Nachweis bis zum 20. des Vormonats über „Meine BSAG“ erbracht werden).
Als Nachweis dienen eine Schulbescheinigung oder ein Schreiben des Arbeitgebers, welches das Ausbildungsverhältnis bestätigt. Bei Freiwilligendienstleistenden müssen die Einsatzstellen den Einsatz schriftlich mit Nennung des Zeitraums bestätigen.
TIM ist ein personalisiertes Ticket, auf dem Name und Foto aufgebracht sind. Dafür wird ein aktuelles Lichtbild in der Größe eines Passfotos benötigt. Fotokopien oder qualitativ ungenügende Bilder werden nicht anerkannt. Optimal ist also ein aktuelles Passfoto.
Schüler:innen mit Schulbusberechtigung müssen sich an die jeweilige Schule wenden.
Schüler:innen ohne Schulbusberechtigung sowie Auszubildende und Freiwilligendienstleistende müssen sich an das Verkehrsunternehmen wenden, das das TIM-Ticket ausgegeben hat.
Ein neues TIM-Ticket kostet in beiden Fällen einmalig 15 Euro.
Vorab-Abos für TIM können bei Verlust nicht ersetzt werden.
Nein, das TIM-Ticket gilt nur in der 2. Klasse. Es ist nicht möglich, eine Zuzahlung zu leisten und dann in der 1. Klasse zu fahren.
Ja. MIA-Kund:innen, die Anspruch auf ein TIM-Ticket haben, können MIA kündigen, um das günstigere TIM-Ticket zu nutzen.