Kleingedrucktes verständlich gemacht. In den FAQ findest du alle Antworten zu den häufigsten Fragen an den VBN.
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Mehr erfahrenInformieren Sie sich hier über aktuelle Fahrplanänderungen für den Zugverkehr und für den Bus- und Straßenbahnverkehr, aufgrund von Baustellen und Umleitungen im VBN-Gebiet, die länger als 24 Stunden bestehen.
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Verspätung? Geld zurück!
Pünktlichkeit ist unsere Regel, Unpünktlichkeit die Ausnahme. Der VBN garantiert deine Mobilität und darum gilt: Geld zurück ab 21 Minuten Verspätung! Ohne Wenn und Aber, einfach, schnell und transparent. Verspätete Verbindung plus genutztes Ticket notieren und Geld zurück mit dem Online-Garantieformular beantragen.
Die ausführlichen Bedingungen der VBN-Mobilitätsgarantie sind weiter unten auf dieser Seite zu finden.
Wer kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen?
Nutzende einer Vielzahl von Einzel- und ZeitTickets des VBN-Tarifs sowie des Deutschland-Tickets.
Wann kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?
Grundsätzlich bei Verspätung am Fahrtziel ab 21 Minuten, unabhängig davon, ob du eine Direktverbindung oder Umsteigeverbindung genutzt hast. Der Grund für die Verspätung ist unerheblich.
Wie viele Garantiefälle können beantragt werden?
Die Anzahl der Fälle pro Antragsteller:in ist auf maximal zwei pro Tag und zehn pro Monat begrenzt. Die Summe der Erstattungen ist auf den Wert des jeweiligen Einzel- beziehungsweise ZeitTickets begrenzt.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je nachdem, ob ein Einzel- oder ZeitTicket genutzt wurde und welches Ticket konkret, werden zwischen 1 Euro und 6 Euro ausgezahlt, in Einzelfällen auch mehr.
Werden Taxikosten erstattet?
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit zur Erstattung von Taxikosten bis zu 25 Euro.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Der Antrag auf Entschädigung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag.
Garantieausschluss
Die VBN-Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Leistung des VBN für seine Fahrgäste. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Garantie vorzusehen, besteht nicht. Der VBN behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Garantie Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen.
Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, ob ein Einzel- oder ZeitTicket genutzt wurde und welche Preisstufe die genutzte Verbindung hat. Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt ausdrücklich für alle nachfolgend genannten Einzel-, Tages- oder ZeitTickets. Nutzende von nicht genannten Tickets erhalten keine Entschädigung.
EINZELTICKETS
TICKET | PREISSTUFE I, A, B ODER S | PREISSTUFE C, D, E, F, G ODER H |
EinzelTicket | 2 Euro | 50 Prozent des Ticketwertes |
EinzelTicket Kind | 1 Euro | 50 Prozent des Ticketwertes |
KurzstreckenTicket | 1 Euro | – |
Abschnitt 4er-Ticket (in Bremern und Bremerhaven auch 10er-Ticket) | 2 Euro | 50 Prozent des Ticketwertes |
Abschnitt 4er-Ticket Kind (in Bremen und Bremerhaven auch 10er-Ticket Schüler) | 1 Euro | 50 Prozent des Ticketwertes |
TagesTicket (1 bis 5 Personen) (Anteilige Entschädigung für eine Fahrt) | mindestens 2 Euro, maximal 6,90 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl | mindestens 2,90 Euro, maximal 11,40 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl |
NachtTicket | 2 Euro | 50 Prozent des Ticketwertes |
CityTicket Delmenhorst | 1 Euro | – |
GruppenTicket (pro Person) | 1 Euro | 50 Prozent des Ticketwertes |
Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis | 1 Euro | 1 Euro |
ZEITTICKETS
TICKET | BUNDESWEITE GÜLTIGKEIT |
Deutschland-Ticket und JobTicket als Deutschland-Ticket | 3 Euro |
TICKET | PREISSTUFE I, A, B, C, D OER S | PREISSTUFE E ODER F | PREISSTUFE G ODER H |
7-TageTicket Erwachsene und Schüler | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
MonatsTicket Erwachsene und Schüler, StadtTicket Bremen und Senioren-MonatsTicket Delmenhorst (nur PS I) | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
MIA und MIAplus | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
JobTicket | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
JobTicket Azubis | 3 Euro | 3 Euro | 3 Euro |
TIM (nicht durch Schulträger ausgegebene Tickets) | 3 Euro | 3 Euro | 3 Euro |
Ergänzend werden Wochen- und MonatsTickets als Anschlusszeitkarten zu Zeitkarten des Niedersachsentarifs berücksichtigt und pro Fall mit 3 Euro entschädigt. AnschlussTickets werden mit 2,10 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,50 Euro (Kinder) pauschal erstattet. 1.-Klasse-Zuschläge werden mit 1,50 Euro pauschal erstattet. Voraussetzung ist eines der oben genannten erstattungsfähigen Grundtickets.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:
Zu beachten:
Für die Erstattung von Taxikosten müssen das für die beanstandete Fahrt gegebenenfalls genutzte EinzelTicket sowie die Taxiquittung stets im Original nachgereicht werden. Zeitkarten sind nicht nachzureichen. Bestand eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als der angegebenen Verspätung hätte erreicht werden können, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung.
Für die Antragstellung können folgende Wege genutzt werden:
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Folgende Fristen und Termine sind zu beachten:
Die VBN-Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Leistung des VBN für seine Fahrgäste. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Garantie vorzusehen, besteht nicht. Der VBN behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Garantie Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen. Der Fahrgast erhält eine Mitteilung, wenn die Prüfung des angemeldeten Garantieanspruchs ergibt, dass fehlerhafte Angaben gemacht wurden. Bei wiederholt fehlerhaften und/oder nicht nachvollziehbaren Angaben erhält der Fahrgast eine Mitteilung über die Dauer des Ausschlusses von der VBN-Mobilitätsgarantie. Der Ausschluss kann für 3, 6, 12, 18 oder 24 Monate erfolgen. In schwerwiegenden Fällen und bei Betrugsversuchen kann ein unbefristeter Ausschluss erfolgen.
Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Regelung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr ist ausschließlich alternativ zulässig. Sollte eine doppelte Inanspruchnahme festgestellt werden, wird dies als Betrugsversuch gewertet.
Statt der VBN-Mobilitätsgarantie können Fahrgäste die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen. Nähere Informationen dazu findest du unter: vbn.de/service/fahrgastrechte
Die doppelte Inanspruchnahme von Entschädigungen im Rahmen der VBN-Mobilitätsgarantie und der gesetzlichen Fahrgastrechte ist ausgeschlossen.
Die Unterschiede zwischen VBN-Mobilitätsgarantie und Fahrgastrechten haben wir nachfolgend für dich zusammengestellt.
FAHRGASTRECHTE | VBN-MOBILITÄTSGARANTIE | |
Leistung | Es handelt sich um eine gesetzliche Leistung, es besteht Rechtsanspruch. | Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch. |
Verkehrsmittel | Die Fahrgastrechte finden nur Anwendung im Eisenbahnverkehr (im VBN-Gebiet: DB Regio, evb, metronom, Nordwestbahn und Start Niedersachsen Mitte). | Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt für alle Verkehrsmittel, die mit einem VBN-Ticket genutzt werden können. |
Reiseketten | Anschlussverluste beim Umstieg sind nicht abgedeckt. | Anschlussverbindungen sind abgedeckt. |
Mindestverspätung | 60 Minuten | 21 Minuten |
Entschädigungshöhen EinzelTickets | Es werden 25 Prozent bis 50 Prozent des Fahrkartenpreises erstattet, Beträge unter 4 Euro werden nicht erstattet. | Abhängig vom Ticket werden zwischen pauschal 1 Euro bis zu 50 Prozent des Fahrkartenwertes (siehe Bedingungen) erstattet. Es gilt keine Bagatellgrenze. |
Entschädigungshöhen ZeitTickets | Es können pauschal pro Fahrt 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse) erstattet werden. Beträge unter 4 Euro werden jedoch nicht erstattet. Daher müssen Verspätungen gesammelt eingereicht werden. | Es werden pauschal 3 Euro, 4 Euro oder 6 Euro erstattet. Es gilt keine Bagatellgrenze. |
Taxikosten | Taxikosten können teilweise erstattet werden. | Taxikosten können teilweise erstattet werden (siehe Bedingungen). |
Weitere Fragen und Antworten zur Mobilitätsgarantie findest du hier auf unserer FAQ-Seite.