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Fahrgast zeigt JobTicket vor bei Fahrkartenkontrolle

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlinevertrieb im FahrPlaner Niedersachsen/Bremen

1. Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden "AGB" genannt, gelten für die Nutzung des e-Payment-Services "HandyTicket im FahrPlaner Niedersachsen/Bremen", im Folgenden "HandyTicket" genannt, sowie für die Nutzung des "OnlineTickets im Niedersachsentarif", im Folgenden "OnlineTicket" genannt. Geregelt werden die Bestimmungen zum Erwerb von Online- und/oder HandyTickets für den öffentlichen Personennahverkehr in den folgenden Tarifgebieten beziehungsweise für die folgenden Tarifprodukte: 

  • Ausschließlich HandyTickets:
    • Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN)
    • Verkehrsverbund Südniedersachsen (VSN)
    • Deutschland-Ticket inklusive SemesterTicket-Upgrade für das landesweite SemesterTicket Niedersachsen/Bremen und JobTickets (nachfolgend "Deutschland-Ticket" genannt)
  • Handy- und OnlineTickets:
    • Niedersachsentarif GmbH (NITAG)

Die VBN GmbH, Am Wall 165167, 28195 Bremen ist bevollmächtigte Stelle für den Ticketverkauf und zur Ticketabrechnung zwischen dem Kunden und den Verkehrsunternehmen. Die Rechnungsstellung für den Verkaufsdienst "Handy- und OnlineTicket" erfolgt durch die VBN GmbH im Namen und für Rechnung der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen im jeweiligen Tarif- beziehungsweise Verkehrsgebiet. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden. Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Tarifs sowie der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen in der jeweils aktuellen Fassung.

Der VBN hat mit den an das Handy- beziehungsweise OnlineTicket angeschlossenen Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften sowie der NITAG eine Vertriebspartnerschaft zum Vertrieb von Handy- und OnlineTickets über ein gemeinsames System geschlossen. Nachfolgend wird zusammenfassend der Begriff "Onlinevertrieb" verwendet. Bestimmungen, welche alle Partner betreffen, werden im Folgenden unter "der VBN und seine Partner" aufgeführt.

2. Änderungen

Der VBN und seine Partner behalten sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder sonstiger Dokumente und Abläufe hinsichtlich des Onlinevertriebs vorzunehmen. Registrierte Kunden werden bei Änderungen der AGB erneut im Kaufprozess aufgefordert, diese zu lesen und diesen zuzustimmen. Änderungen an den AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der VBN bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den VBN absenden. Der VBN ist berechtigt, seine Rechte gemäß Ziffer 12 bei einem Widerspruch geltend zu machen.

3. Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst Onlinevertrieb

Für den Kauf von Tickets/Fahrscheinen, im Folgenden "Tickets" genannt, im internetbasierten Verkaufsdienst Onlinevertrieb sind je Ticketart folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Herunterladen und Installieren der FahrPlaner-App für iOS- oder Android-Betriebssysteme auf ein mobiles Endgerät für das HandyTicket
  • Nutzung eines herkömmlichen PCs/Laptops mit der Möglichkeit PDF-Dokumente zu öffnen und zu drucken und Ähnliches mit Internetzugang für den Erwerb eines OnlineTickets
  • Anlegen eines Kundenaccounts in der FahrPlaner-App für die Nutzung des Deutschland-Tickets

Der Kauf beziehungsweise die Speicherung von HandyTickets auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und Ähnliches ist nicht möglich.

Erworbene OnlineTickets werden nach dem Kauf als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Dieses PDF-Dokument kann entweder auf DIN-A4-Format ausgedruckt und bei der Ticketkontrolle vorgelegt oder alternativ auf einem mobilen Endgerät vorgezeigt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Lesbarkeit des Barcodes bei der Ticketkontrolle. 

Im internetbasierten Verkaufsdienst Onlinevertrieb kann ein eingeschränktes Ticketsortiment angeboten werden. Das angebotene Ticketsortiment kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von Tickets im Onlinevertrieb besteht nicht. Der VBN und seine Partner können einen jederzeitigen und ununterbrochenen Onlinevertrieb nicht garantieren. 

Die FahrPlaner-App ermöglicht es dem Kunden, nach erfolgtem Herunterladen und Installieren bargeldlos elektronische Tickets zu erwerben. Direkt in der App erworbene Tickets, inklusive Deutschland-Ticket, werden unverzüglich an das mobile Endgerät des Kunden gesandt. Wird ein Deutschland-Ticket nicht direkt in der FahrPlaner-App gekauft, sondern mittels eines Abo-Antrags bei einem Abo-Dienstleister bestellt, erfolgt die Bereitstellung des Deutschland-Tickets verzögert nach positiver Prüfung des Abo-Antrags und der Bereitstellung des Deutschland-Tickets durch den Abo-Dienstleister. Der VBN und seine Partner weisen darauf hin, dass die Übertragung der Tickets über das Mobilfunknetz des Mobilfunkanbieters oder eine alternative Internetverbindung des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Der Kunde muss das Ticket vor Einsteigen in ein Fahrzeug der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen / Fahrtantritt erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt des gültigen Tickets vor Fahrtantritt überzeugen. Wird bei der Ticketkontrolle ein Kauf nach Fahrtantritt festgestellt, liegt kein gültiges Ticket vor.

Beim Kauf eines HandyTickets über die FahrPlaner-App muss das Ticket zu Kontrollzwecken im Display des mobilen Endgeräts angezeigt werden können. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des Tickets zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch. Das mobile Endgerät ist zu Kontrollzwecken des elektronischen Tickets bei der Fahrt sowie in ticketpflichtigen Bereichen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Fahr- beziehungsweise Prüfpersonal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen. Kann der Nachweis des HandyTickets bei einer Kontrolle wegen Versagens des mobilen Endgeräts nicht erbracht werden, zum Beispiel infolge technischer Störungen oder eines leeren Akkus, wird dies als Fahrt ohne gültiges HandyTicket gewertet. Für die Fälle der Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften beziehungsweise unvollständigen Übertragung des HandyTickets ist der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Nur in der FahrPlaner-App angezeigte HandyTickets sind gültig. Screenshots, Bildschirmvideos oder Ähnliches von gültigen Tickets berechtigen nicht zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen.

Für den Niedersachsentarif können auch OnlineTickets erworben werden. Erworbene OnlineTickets müssen zur Kontrolle entweder im DIN-A4-Format ausgedruckt werden oder können alternativ als PDF-Datei auf einem mobilen Endgerät angezeigt werden. Der Reisende ist bei der Anzeige des OnlineTickets als PDF-Datei auf einem mobilen Endgerät für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts verantwortlich. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Lesbarkeit des Barcodes bei der Ticketkontrolle.

Die FahrPlaner-App wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten können dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen der FahrPlaner-App beziehungsweise der darin erworbenen Tickets entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

Die über die FahrPlaner-App erworbenen Tickets sind immer personalisiert, nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen, gültigen Lichtbildausweis für die auf dem Ticket angegebene Person (Inhaber). Bei Tickets für mehrere Personen, wie beispielsweise dem VBN-TagesTicket oder dem Niedersachsen-Ticket, muss die auf dem Ticket als Inhaber eingetragene Person stets mitfahren.

Handy- und OnlineTickets können ab dem ersten Geltungstag nicht zurückgegeben, umgetauscht, erstattet, widerrufen oder storniert werden.

Der VBN und seine Partner bedienen sich zur Abwicklung des Onlinevertriebs des IT-Dienstleisters eos.uptrade GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg und des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, im Folgenden "Finanzunternehmen" genannt. Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

4. Anmeldung

Um den e-Payment-Service zum Kauf von Tickets des Onlinevertriebs nutzen zu können, muss sich der Kunde über die Internetseiten www.vbn.de, www.niedersachsentarif.de oder mobil über die FahrPlaner-App unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte beim VBN registrieren: 

  • Anrede
  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschtes Bezahlverfahren
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)
  • Mobilfunknummer (optional) 

Der Kunde verpflichtet sich, für die Vertragsbeziehung wesentliche Daten (insbesondere Name, Adresse, Bezahlverfahren und E-Mail-Adresse) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so sind der VBN und seine Partner sowie das Finanzunternehmen berechtigt, den Kunden die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Alternativ kann ein Kauf von Handy- oder OnlineTicket auch ohne Registrierung erfolgen.

5. Bestellung und Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt mit dem VBN, beziehungsweise beim Kauf des Deutschland-Tickets bei einem Abo-Dienstleister mit dem jeweiligen Abo-Dienstleister zustande. Mit Absenden einer Bestellung des gewünschten HandyTickets über die FahrPlaner-App oder dem Kauf eines OnlineTickets gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt beim Onlinevertrieb durch Absendung der elektronischen Fahrtberechtigung als Handy- oder OnlineTicket. Nach Vertragsabschluss (Ticketversand) erfolgt die Sendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (zum Beispiel E-Mail) als Kaufbestätigung. Im Fall der Zahlung mittels eines Postpaid-Verfahrens (zum Beispiel Lastschrift- oder Kreditkartenverfahren) erfolgt der Vertragsabschluss vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

6. Zahlungsverfahren und Abtretungsanzeige

6.1    Abtretungsanzeige

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch das Finanzunternehmen, an welches sämtliche Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Das Finanzunternehmen ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen und ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

6.2    Zahlungsverfahren

Für die Zahlung der gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. 

Der Kunde kann für Bestellungen im Online-Shop zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (American Express, Mastercard, Visa)
  • Zahlung via PayPal
  • Zahlung via Apple Pay oder Google Pay (abhängig vom Betriebssystem des Endgeräts)
  • wiederkehrende Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren beziehungsweise über Kreditkarte (American Express, MasterCard oder Visa) beim Kauf eines Deutschland-Tickets

Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Für die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte ist eine Registrierung mit persönlichen Daten und Angaben zum jeweiligen Bezahlverfahren erforderlich.

6.3    Einzug und Einwände gegen die Abrechnung 

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch das Finanzunternehmen in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach dem Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos beziehungsweise der Kreditkarte ist abhängig von der Zahlungsabwicklung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar. Des Weiteren erhält der Kunde unmittelbar nach dem Kauf per E-Mail eine Bestellbestätigung an seine beim Verkaufsvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde ist angehalten, die Bestellbestätigungen inhaltlich zu prüfen und, sofern Einwände vorliegen, diese unverzüglich gegenüber dem VBN vorzubringen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

6.4    Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl dieses Zahlverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für erworbene Tickets erforderlich. Die Bankverbindung wird geschützt im System des Finanzunternehmens gespeichert, damit der Kunde das SEPA-Lastschriftverfahren wiederholt nutzen kann, ohne bei jedem Kauf die Bankverbindung erneut eingeben zu müssen. Das Bezahlen per SEPA-Lastschriftverfahren steht nur Kunden zur Verfügung, die sich entsprechend für den “Onlinevertrieb“ registriert haben. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB das Finanzunternehmen, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die vom Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Fall, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, versichert der Kunde durch die Eingabe der Daten, die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben. 

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, BIC und IBAN) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular online oder in der FahrPlaner-App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch das Finanzunternehmen über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. 

Auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates wird verzichtet. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa(at)logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an das Finanzunternehmen postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des angegebenen Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Daten zur Person gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe "9. Datenschutz"). Mit der Anmeldung stimmt der Kunde, falls er das Bezahlverfahren Lastschrift gewählt hat, der Überprüfung seiner Bonität zu. 

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch – scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung beziehungsweise für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren der Bank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der VBN und seine Partner sowie das Finanzunternehmen sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, so ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren zu tragen. Der VBN und seine Partner sowie das Finanzunternehmen sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.

6.5    Zahlung per Kreditkarte

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit American Express, MasterCard und Visa möglich. Andere Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert.

Nach Abschluss des Bestellvorgangs werden die Zahlungsdaten des Kunden erfasst, nämlich:

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (American Express, MasterCard oder Visa)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen. 

Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zwecke werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die unter dem Punkt "9. Datenschutz" aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis. Im Fall, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, versichert der Kunde mit Eingabe der Daten, die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegen zu haben. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. 

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das "3D-Secure-Verfahren" (Verified by Visa / MasterCard® Secure-Code™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. 

Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D-Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen. 

Ansprechpartner für alle Fragen zum 3D-Secure-Verfahren ist das kartenausgebende Institut.

Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, so ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets angefallenen Fremdgebühren zu tragen. Der VBN und seine Partner sowie das Finanzunternehmen sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde hat den Verlust, Diebstahl oder anderen Missbrauch bezüglich seiner Kreditkarte dem VBN und dem Finanzunternehmen unverzüglich über das Internetportal oder über die jeweilige Hotline mitzuteilen und das Zahlverfahren zu ändern.

Die eingereichten Forderungen, welche aus den Ticketbestellungen resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über das Internetportal einsehen und abrufen.

Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht. 

Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden (Karteninhaber) im Zusammenhang mit dem Onlinevertrieb der erste Ansprechpartner.

6.6    Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlungsart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden wird durch den VBN nur dann angenommen, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

6.7    Zahlung per Apple Pay

Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der FahrPlaner-App / im Online-Shop Apple Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App / den Online-Shop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

6.8    Zahlung per Google Pay

Für die Bezahlung mittels Google Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der FahrPlaner-App / im Online-Shop Google Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die FahrPlaner-App / den Online-Shop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

7. Datenübermittlung und Haftung für Hard- und Softwareschäden

Transaktionen, die durch falsch genutzte oder installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer von Ticketbestellungen auf den vom VBN und seinen Partnern genutzten Servern vollständig und erfolgreich abgelaufen ist und die Tickets versandt wurden. Der VBN übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen der FahrPlaner-App beziehungsweise des Online-Shops ausgelöst werden könnten, sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Mitarbeiter oder von Mitarbeitern der Partner oder als Dienstleister von dem VBN beauftragten Unternehmen verursacht wurden. Der VBN haftet nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

8. Datenschutz

Die bei der Registrierung hinterlegten personenbezogenen Daten des Kunden und alle damit einhergehenden Änderungen sowie die bei einem Kaufprozess gespeicherten Daten werden nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von der VBN GmbH, der eos.uptrade GmbH sowie der LOGPAY Financial Services GmbH verarbeitet. Die hinterlegten Zahlungsdaten werden ausschließlich beim Finanzunternehmen gespeichert. Detaillierte Informationen stehen in den Datenschutzinformationen nach Artikel 13 beziehungsweise 14 DSGVO unter folgenden Internetadressen zur Verfügung: 

Die eos.uptrade GmbH speichert und verarbeitet die oben genannten Daten für die allgemeine Kundenverwaltung als Dienstleister im Rahmen eines Vertrages über die Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO.

Das Finanzunternehmen hat sich gegenüber dem VBN verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß DSGVO zu verarbeiten. Die Kreditkartendaten werden geschützt in einem PCI DSS zertifizierten System abgelegt.

9. Datum, Uhrzeit und Sprache

Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, sind das angezeigte Serverdatum sowie die Serverzeit ausschlaggebend.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

10. Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Gebrauchsüberlassungsvertrages zur FahrPlaner-App berechtigt, die internetbasierten Verkaufsdienste in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

Jeder registrierte Kunde erhält einen mit einem Passwort geschützten Internetzugang zu seinem persönlichen Login-Bereich unter www.vbn.de oder www.niedersachsenatrif.de. Dort kann er seine aktuell gespeicherten persönlichen Daten sowie die Zahlungsdaten einsehen und ändern.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten. Der Kunde hat den Anbieter umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Jeder Kunde trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung.

Der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Registrierung beim "Onlinevertrieb" angegebenen persönlichen Daten bei Veränderungen in seinem persönlichen Login-Bereich zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für Adresse, E-Mail-Adresse und Angaben zu dem gewählten Zahlverfahren.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Verlust oder Diebstahl eines für den Onlinevertrieb benutzten mobilen Endgerätes umgehend sein persönliches Passwort im persönlichen Login-Bereich zu ändern, um einen Missbrauch auszuschließen. Des Weiteren kann der Kunde durch Anruf bei der VBN-24h-Serviceauskunft unter 04 21 / 59 60 59 sein Kundenkonto vorübergehend sperren lassen. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Jeder erfolgte Kauf beziehungsweise jede Inanspruchnahme von Leistungen, die auf den vom Kunden registrierten Account erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst. Mehraufwendungen, die dem VBN und seinen Partnern sowie Zahlungsdienstleistern dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Meldepflichten nicht nachkommt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Mit Löschung oder während einer Sperrung des Kundenkontos ist der Kunde nicht berechtigt den internetbasierten Verkaufsdienst Onlinevertrieb zu benutzen.

11. Kündigung

Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für den Dienst Onlinevertrieb jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an app(at)vbn.de zu kündigen. Bis zur endgültigen Abwicklung des Nutzungsverhältnisses nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unbenommen.

Der VBN behält sich das Recht vor, das Kundenkonto zu sperren oder zu löschen und den Kunden von der weiteren Nutzung des Onlinevertriebs auszuschließen, wenn der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angeben hat, im Zusammenhang mit dem Onlinevertrieb gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder andere anwendbare Vertragsbedingungen verletzt oder ein anderer wichtiger Grund, insbesondere wenn eine Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben wird oder der Einzug einer fälligen Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitert, gegeben ist.

Der Kunde hat das Recht, seine getätigten Einwilligungen zu widerrufen. Mit Ausübung des Widerrufsrechts ist die Teilnahme am Onlinevertrieb, insbesondere die Bestellung von Online- und HandyTickets, nicht mehr möglich.

12. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht beim Erwerb von Tickets (Verträge über die Beförderung von Personen – Paragraph 312 Absatz 2 Nummer 5 BGB). 

13. Löschung der Kundendaten bei Nichtnutzung

Der VBN ist berechtigt, den Account des Kunden und alle dazugehörigen Daten nach einem Zeitraum von zwölf Monaten der Inaktivität (kein Login über Webbrowser oder Nutzung der Dienste) ohne Rückfrage zu löschen.

14. Statistische Auswertung

Der VBN kann Informationen über den Gebrauch des Shops verfolgen. Zu diesem Zweck werden neben den personenbezogenen Daten auch Daten gespeichert, die sich auf das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs auf den Shop sowie auf die Anzahl verkaufter Tickets beziehen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt allein anonymisiert zu statistischen Zwecken. So werden beispielsweise Statistiken über die tägliche Anzahl der Besucher, die täglichen abgeschlossenen und abgebrochenen Bestellvorgänge erhoben. Der VBN und seine Partner verwenden diese Statistiken ausschließlich zur Messung der Aktivitäten sowie zur Verbesserung beziehungsweise Anpassung des Shops an die Bedürfnisse der Nutzer. Diese Statistiken enthalten keine personenbezogenen Daten und können auch nicht zur Sammlung personenbezogener Daten genutzt werden. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen findet nicht statt. Profile über das Verhalten einzelner Nutzer bei der Nutzung des Shops werden seitens des VBN nicht erstellt.

15. Kontaktdaten Kundenservice

Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH 
Am Wall 165167 
28195 Bremen 
Telefon: 04 21 / 59 60 59
E-Mail: app(at)vbn.de
www.vbn.de

16. Rechtliche Vorgaben zur Streitbeilegung

Die Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH informiert gemäß Paragraph 36 und Paragraph 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dass sie derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Unabhängig davon kann gemäß EU-Verordnung Nummer 524/2013 zur Streitbeilegung die EU-Online-Streitbeilegungsplattform, die unter dem folgenden Link zur Verfügung steht https://ec.europa.eu/consumers/odr/, genutzt werden. Die für die Streitbeilegung zu nutzende E-Mail-Adresse der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH lautet: app(at)vbn.de

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart. 

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.

Stand: April 2023