Bund (18.11.) und Länder (19.11.) haben das Inkraftreten der 3G-Regel im ÖPNV verfügt. Im gemeinsamen Beschluss heißt es:
"Daher soll im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen."
Aktuell arbeiten die Länder Bremen und Niedersachsen den Beschluss in ihre jeweiligen Corona-Verordnungen ein. Mit deren Veröffentlichung wird kurzfristig gerechnet. Laut Beschlussvorlage ergeben sich neben der verpflichtenden Einführung von 3G im ÖPNV auch Änderungen bei den bestehenden Maskenregeln. Alle Informationen zu den neuen Corona-Verordnungen Niedersachsens und Bremens werden fortlaufend hier aktualisiert.