Mit Zustimmung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen, als nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie dem Allgemeinen Eisenbahngesetz zuständige Genehmigungsbehörde werden zum 01.09.2020 die Beförderungsbedingungen im Verbund- und Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) ergänzt. Die Änderung erfolgt im Namen der an der Verbundgesellschaft beteiligten Verkehrsunternehmen.
Abschnitt B, § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen wird um eine neue Ziffer 3 ergänzt, nach der „Personen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes amtlich verordnete Gebote oder Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nicht befolgen“ von der Beförderung ausgeschlossen sind.
Der vollständige Tarif mit den aktuellen Fahrpreisen, den Tarifbestimmungen, dem dazugehörenden Tarifplan und den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen steht als PDF-Datei unter folgendem Link: https://www.vbn.de/tickets/tarifbestimmungen/ zum Download bereit.