Fahrgäste, die nicht von der Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung befreit sind und trotzdem in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen und in den Bahnhöfen keine Maske tragen, müssen damit rechnen, innerhalb von Niedersachsen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro bezahlen zu müssen. Innerhalb von Bremen und Bremerhaven beträgt das Bußgeld 50 Euro. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter, hilfsweise die Polizei, zuständig.
Personen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes amtlich verordnete Gebote oder Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nicht befolgen, werden mit Wirkung zum 01.09.2020 von der Beförderung ausgeschlossen. Die Beförderungsbedingungen des VBN wurden dahingehend aktualisiert: Bekanntmachung gemäß Personenbeförderungsgesetz und allgemeinem Eisenbahngesetz