Dein schnellster Weg zum VBN

Häufigste Fragen (FAQ)

Kleingedrucktes verständlich gemacht. In den FAQ findest du alle Antworten zu den häufigsten Fragen an den VBN.

Mehr erfahren

24h-Serviceauskunft

VBN-Serviceauskunft und VBN-Servicecenter. Dein telefonischer, digitaler und direkter Draht zum VBN.

Mehr erfahren

Lob und Kritik

Deine Meinung ist uns wichtig. Wir freuen uns, wenn du dir Zeit für uns nimmst, und versprechen, uns diese dann für dich zu nehmen.

Mehr erfahren

Fahrplan- und Preisauskunft

Linienfahrpläne anzeigen

Verkehrshinweise

Informieren Sie sich hier über aktuelle Fahrplanänderungen für den Zugverkehr und für den Bus- und Straßenbahnverkehr, aufgrund von Baustellen und Umleitungen im VBN-Gebiet, die länger als 24 Stunden bestehen.

Zugverkehr

Bus- und Straßenbahnverkehr

Fahrplan- und Preisauskunft

Linienfahrpläne anzeigen

Verkehrshinweise

Informieren Sie sich hier über aktuelle Fahrplanänderungen für den Zugverkehr und für den Bus- und Straßenbahnverkehr, aufgrund von Baustellen und Umleitungen im VBN-Gebiet, die länger als 24 Stunden bestehen.

Zugverkehr

Bus- und Straßenbahnverkehr

E-Tretroller-Mitnahme in Bussen und Trams ab dem 1. Juni ausgeschlossen

Der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) folgt, wie zahlreiche andere Verbünde und Verkehrsunternehmen in Deutschland, der Sicherheitsempfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und untersagt ab dem 1. Juni 2024 vorerst die Mitnahme von E-Tretrollern in allen Bussen und Straßenbahnen innerhalb des Verbundes.

Sicherheit geht vor: Brandschutztechnische Gutachten haben nach einigen Vorfällen mit E-Tretrollern auf die unzureichenden Normen bei den in E-Tretrollern verwendeten Lithium-Ionen-Akkus hingewiesen. Aufgrund der bis dato fehlenden Angleichung der Norm an die Sicherheitsstandards anderer Elektrofahrzeuge wird die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Trams vorerst ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt so lange, bis eine EU-weite Zertifizierung der Akkus gesetzlich geregelt ist oder die Hersteller für die am Markt verfügbaren E-Tretroller das Risiko nachweislich beseitigt haben.

Die Entscheidung zielt darauf ab, die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals zu gewährleisten.

Das Verbot gilt ausschließlich für E-Tretroller. Andere Elektrofahrzeuge wie E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Mobile sind von dieser Regelung nicht betroffen, da deren Batterien den höheren Sicherheitsanforderungen entsprechen. Aufgrund der größeren Fahrzeugbeschaffenheit von Eisenbahnen und einer anderen Beurteilung der sicherheitsrelevanten Möglichkeiten, wie schnelleres Entfernen in einen anderen Fahrzeugbereich sowie Trennung von Bereichen durch Türen ist dort die Mitnahme von E-Tretrollern weiterhin möglich.

Fahrgäste werden in den kommenden Wochen umfassend über die neue Regelung informiert. Hinweise werden auf digitalen Fahrgastanzeigern, in den Sozialen Medien sowie auf der VBN-Webseite bereitgestellt. Zusätzlich werden in den Bussen und Straßenbahnen entsprechende Hinweisschilder angebracht.

Die technische Entwicklung bei E-Tretrollern sowie neue Empfehlungen des VDV wird der VBN kontinuierlich beobachten und die Regelung bei Bedarf anpassen.

Für weitere Informationen steht Fahrgästen die 24-h-Serviceauskunft des VBN unter Telefon: 0421/59 60 59 zur Verfügung.

Zurück