Vor dem Hintergrund deutlich steigender Zahlen von Neuinfektionen mit dem COVID-19 Virus haben die Länder Niedersachsen und Bremen Verordnungen erlassen, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nur innerhalb von Bussen, Straßenbahnen und Zügen vorsehen, sondern auch außerhalb an den dazu gehörenden Einrichtungen. Dazu gehören die Fahrgastunterstände und Bahnsteige an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie die Bahnhöfe im VBN-Land. Ein Verstoß dagegen ist bußgeldbewährt. An den Haltestellen im VBN-Land wird per Aushang auf diese Pflicht hingewiesen. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.