Die letzten Monate standen beim Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) und bei den im Verbund für die Umsetzung des Deutschland-Tickets zuständigen Unternehmen BSAG (Bremen), VWG (Oldenburg) und BREMERHAVEN BUS ganz im Zeichen des Deutschland-Tickets.
Das ab dem 1. Mai verfügbare und monatlich kündbare Abo, das für nur 49 Euro pro Monat in ganz Deutschland in allen Bussen, Bahnen und Zügen (2. Klasse) des ÖPNV Gültigkeit besitzt, gibt es am einfachsten und jederzeit ohne Einhaltung von Fristen in der "FahrPlaner-App" und in der App "ABOS IM VBN".
Mehr als 35.000 Deutschland-Ticket-Käufe wurden beim VBN bereits registriert. Ein paar Tage vor dem Start haben damit viele ihr Deutschland-Ticket schon auf dem Handy oder in der Tasche. Erfreulich ist die Tatsache, dass hiervon ein großer Teil Neukund:innen sind, die in der Vergangenheit kein Abonnement im VBN hatten.
Bereits bestehende Inhaber:innen von VBN-Abos (zum Beispiel MIA oder MIAplus) haben die Möglichkeit, ihr Abo zum 10. eines Monats zu kündigen und in das häufig für sie günstigere Deutschland-Ticket zu wechseln.
Auch Studierende mit einem VBN-SemesterTicket können digital für nur 16,60 Euro im Monat ein digitales Upgrade erwerben. In der ABOS IM VBN-App geht das bereits, in der FahrPlaner-App wird diese Funktion in der 20. Kalenderwoche freigeschaltet. Als Chipkarte oder digitales Ticket wird das Upgrade-Ticket in Oldenburg bei der VWG über das Online-Formular auf www.vwg.de für alle Studierende mit einem VBN-SemesterTicket angeboten.
Die im VBN bestehende Mobilitätsgarantie gilt auch für Inhaber:innen von Deutschland-Tickets. Die Entschädigungshöhe beträgt pro Fall 3 Euro.
Denjenigen Kund:innen, die rechtzeitig bis zum 10. April das Deutschland-Ticket bei einem der drei vorgenannten Verkehrsunternehmen als Chipkarte beziehungsweise als ausgedrucktes Online-Ticket beantragt haben, wird das Ticket vor dem 1. Mai postalisch zugestellt. Sollte dieses trotz Einhaltung der besagten Frist bis Anfang der kommenden Woche noch nicht geschehen sein, werden Betroffene gebeten, sich mit dem jeweils zuständigen Verkehrsunternehmen in Verbindung zu setzen.
Unternehmen, deren Mitarbeitenden ein VBN-JobTicket haben, wurde bereits angeboten, auf das Deutschland-Ticket umzusteigen. Auch hier besteht die Wahl, das Ticket als Chipkarte oder als digitale Variante in der App zu beziehen.
Nicht mehr benötigte JobTicket- beziehungsweise MIA- und MIAplus-Chipkarten sollten an die Verkehrsunternehmen zurückzugegeben werden. Die alten Chipkarten derjenigen, die einen Umstieg auf das Deutschland-Ticket vollzogen und ihr altes Abo gekündigt haben, werden ab dem 1. Mai gesperrt.
Wer sein Deutschland-Ticket über die ABOS IM VBN-App bezogen hat, kann es bis zum 20. des Monats wieder kündigen, wenn es im Folgemonat nicht mehr benötigt wird. Diejenigen, die es in der FahrPlaner-App haben, müssen es bis zum 10. des Monats über den Kündigungslink in der Bestellbestätigungs-E-Mail kündigen. Wer das Deutschland-Ticket als Chipkarte beziehungsweise ausgedrucktes Online-Ticket hat, muss es jeweils bis zum 10. des Monats bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen schriftlich oder mit Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises in den Kundencentern kündigen, wenn sie es nicht weiter nutzen wollen.
Hierzu und zu weiteren Fragen gibt es Antworten unter www.vbn.de/faq und bei der 24h-Serviceauskunft des VBN unter der Rufnummer 04 21/59 60 59.