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Neue Maskenregeln im ÖPNV

Seit Sonnabend, 24. April, bis „spätestens“ Mittwoch, 30. Juni, gelten neue Regeln im ÖPNV. Grundlage ist das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes. Demnach ist in den kreisfreien Städten und Landkreisen des VBN-Landes das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske „oder vergleichbar“ für alle Fahrgäste ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 Pflicht. Als „vergleichbar“ gelten die Atemschutztypen KN95 und N95. Von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind lediglich Kleinkinder, „die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ sowie „Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung sowie gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren und ihre Begleitpersonen.“ 

Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 99 gelten weiterhin die Corona-Verordnungen der Bundesländer Bremen und Niedersachsen. Über die aktuellen Coronaregeln informiert der Corona-Ticker auf www.vbn.de. Grundlage für das neue Infektionsschutzgesetz sind die dem Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldeten Zahlen. Nach ihnen richten sich die jeweiligen Verfügungen der kreisfreien Städte und Landkreise. Demnach stellt sich die Inzidenzsituation im VBN-Land sehr unterschiedlich dar. Einige Regionen liegen über, andere unter dem Richtwert einer 7-Tage-Inzidenz von 100.

Der VBN empfiehlt daher allen Fahrgästen, grundsätzlich FFP2-Masken zu verwenden!

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