Auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses vom 19. Januar haben die Bundesländer Bremen und Niedersachsen ihre Corona-Verordnungen aktualisiert.
Für den ÖPNV im VBN-Land gilt bis vorläufig Sonntag, 14. Februar
- ab heute (25. Januar) in Niedersachsen
die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs und an Haltestellen und in Bahnöfen. Als medizinische Masken gelten Masken der Norm FFP2, KN95/N95, OP-Masken oder „gleichwertige Masken“. Kinder und Jugendliche (6 bis 15 Jahre) dürfen weiterhin den herkömmlichen Mund- und Nasenschutz („Alltagsmaske“) tragen.
- ab Montag, 1. Februar, in Bremen und Bremerhaven
die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (gleiche Definition und Örtlichkeit wie in Niedersachsen). Bis dahin wird das Tragen medizinischer Masken empfohlen, ist jedoch noch nicht Pflicht. Kinder und Jugendliche (6 bis 15 Jahre) dürfen weiterhin den herkömmlichen Mund- und Nasenschutz („Alltagsmaske“) tragen.
Für beide Länder bedeuten die neuen Verordnungen, dass das Tragen einer Stoffmaske oder Alternativen wie Schal oder Tuch dann für Personen ab 16 Jahre nicht mehr zulässig ist. Weiterhin gilt für beide Länder, dass Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (6. Geburtstag) von der Maskenpflicht grundsätzlich ausgenommen sind.
Ausgenommen sind auch Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, das Tragen einer medizinischen Maske nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können.
Die Verkehrsunternehmen im VBN fahren seit Ausbruch der Pandemie nahezu 100 Prozent ihres üblichen Angebots, trotz erheblicher Rückgänge bei der Nachfrage. Viele wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt (www.besserweiter.de/wissenschaftsticker-bus-und-bahn.html). Die Verkehrsunternehmen reinigen zudem häufiger ihre Fahrzeuge.
Alle Informationen zu den aktuellen Corona-Bestimmungen finden sich im Corona-Ticker auf www.vbn.de oder sind bei der 24h-Serviceauskunft des VBN unter der Rufnummer 04 21 / 59 60 59 erhältlich.