Mit Ihrer Fernverkehrsfahrkarte der DB Fernverkehr AG können Sie innerhalb Bremens, Bremerhavens, Oldenburgs oder Delmenhorsts für die An- und Abfahrt zum jeweiligen Bahnhof die VBN-Verkehrsmittel nutzen. Bitte beachten Sie dabei jeweils den Geltungsbereich des City-Tickets für Bremen (Tarifzonen 100 und 101), Bremerhaven (Tarifzone 250), Oldenburg (Tarifzone 740) und Delmenhorst (Tarifzone 710). Die Berechtigung zur Nutzung des ÖPNV ist auf der Fahrkarte beziehungsweise dem Online- oder Handy-Ticket durch den Aufdruck "+ City" kenntlich gemacht. Die "+ City-Regelung" gilt für Fahrkarten des Fernverkehrs über 100 Kilometer. Ausgenommen sind Fahrkarten, die zum Super-Sparpreis erworben wurden.
Hinweise
Ist die Anzahl der gemeinsam Reisenden auf der Fahrkarte des Fernverkehrs vermerkt, gilt die City-Ticket-Regelung auch für die Mitreisenden. Liegt Ihr eigentliches Fahrtziel außerhalb der Städte Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Delmenhorst, so benötigen Sie für die gesamte Strecke mindestens ein EinzelTicket. Das Lösen eines AnschlussTickets zum City-Ticket ist nicht zulässig.
Eine BahnCard 100 gilt in den Städten Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Delmenhorst jedoch als Zeitticket in den Verbundverkehrsmitteln. Möchten Sie mit Ihrer BahnCard 100 Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus unternehmen, benötigen Sie im Buslinienverkehr ein AnschlussTicket gemäß den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VBN. Die Züge sowie die Linien des Weser-Ems-Busses können ohne weitere Zuzahlung auch innerhalb des VBN-Landes genutzt werden.